BK3-11-002
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung
Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (Festnetz)
Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit den Interconnection-Anschlüssen (ICAs) Customer Sited; hier: Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen
Die Deutsche Telekom AG hat namens und im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH mit Schreiben vom 20.01.2011 für die Leistung „Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen“ folgende Entgelte, wie sie in der anliegenden Preisliste fett gedruckt aufgeführt sind, rückwirkend zum 01.01.2011, beantragt: -siehe Anlage-
Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 18.02.2011, 09.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung zu verzichten. Die Deutsche Telekom AG hat bereits erklärt, dass sie auf die Durchführung verzichtet.
Anlage: Entgelte_Preisliste_DTAG (pdf / 155 KB)
BK3g-11/002
Stand: 01.02.2011