BK3-11-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;
Feststellungsantrag zum Vertrag über Auftragskoordination und Montageleistungen bei „Auftragsbündeln“ von Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL)
Die Deutsche Telekom AG hat mit Schreiben vom 17.05.2011 namens und im Auftrag der Telekom Deutschland GmbH folgenden Antrag gestellt:
Es wir festgestellt, dass die Entgelte für die optionalen Serviceleistungen „GK-Anschaltungen“ wie sie in dem als Anlage1 beigefügten Entwurf eines Vertrages über Auftragskoordination und Montageleistungen bei „Auftragsbündeln“ von Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beschrieben sind, nicht den Genehmigungen nach §§ 30 Abs. 1, 31 TKG unterliegen.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlage - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 16.06.2011, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK 3e-11-013
Stand: 25.05.2011