BK3-11-013
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 36 Abs. 2 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG
Tenor des Beschlusses betreffend den Feststellungsantrag der Telekom Deutschland GmbH zum Vertrag über Auftragskoordination und Montageleistungen bei „Auftragsbündeln“ von Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL)
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn hat auf die mündliche Verhandlung vom 16.06.2011 beschlossen:
- Das Entgelt für das Leistungspaket „Basis“ bei „Auftragsbündeln“ von Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung unterliegen der Genehmigung nach Maßgabe des § 31 TKG.
- Die Entgelte für das Leistungspaket „Montage“ bei „Auftragsbündeln“ von Geschäftskunden im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung unterliegen nicht der Genehmigung nach Maßgabe des § 31 TKG.
BK3e-11/013
Stand: 27.07.2011