BK3-11-021 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung

Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (Festnetz)

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für IC- Kollokation

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2011 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte für Kollokationen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen, ab dem 01.12.2011:
Die den Preispositionen vorangestellten Ziffern entsprechen den laufenden Nummern der Anlage D – Preis, Teil 1, 2 Interconnection-Anschlüsse „Physical Co-location“.

a) Bereitstellung
lfd. Nr.

Leistungsbeschreibung

Preis
1.1

Erstbestellung bzw. Nachbestellung mit Infrastruktur

1.1.1

Infrastruktur für physische Kollokation,
je bereitgestellter Infrastruktur Standard-Kollokationsraum

(Dieser Preis ist von allen IC-Partnern gem. Pkt. 2.1.16 und 2.1.18 der Preisliste anteilig zu zahlen.)

83.620,20 €
1.1.2

Standard-Kollokationsraum (SKR), je Raum

6.375,94 €
1.3

Auf- bzw. Umbau einer Anlage zur gesicherten Energieversorgung, 60V (GEV) im Standard-Kollokationsraum

nach Aufwand

1.4

Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen

GEV
nach Aufwand
Niederspannungsversorgung
nach Aufwand
RLT
nach Aufwand
Projektierungskosten
nach Aufwand
1.5

Verlegung eines Weiterführungskabels

nach Aufwand
1.6

Verlegung eines Verbindungskabels zwischen SKR

nach Aufwand
1.7

Erweiterung des DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR

nach Aufwand



b) Überlassung
lfd. Nr. LeistungsbeschreibungPreis

2.1

Standard-Kollokationsraum,
(Kaltmiete ohne GEV / RLT), jährlich

Frankfurt (Cluster 1)
2.217,14 €
Düsseldorf (Cluster 2)
2.566,95 €
Köln (Cluster 3)
2.105,73 €
Stuttgart (Cluster 4)
2.011,96 €
München (Cluster 5)
2.488,77 €
Dortmund (Cluster 6)
2.046,32 €
Duisburg (Cluster 7)
2.027,75 €
Hamburg (Cluster 8)
1.897,17 €
Berlin (Cluster 9)
2.442,67 €
Dresden (Cluster 10)
2.412,08 €
Nürnberg (Cluster 11)
2.222,82 €
Essen (Cluster 12)
1.997,35 €
Hannover (Cluster 13)
1.982,36 €
Städte zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern, sowie Bremen und Leipzig (Cluster 14)
1.775,52 €
Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern (Cluster 15)
1.851,31 €

zzgl. Raum-Luft-Technik, je kW Abwärmungsleistung,
mindestens jedoch für 1 kW, jährlich

864,73 €

zzgl. individueller Stromverbrauch, je kWh (Niederspannung)
1) Es gilt das jeweils genehmigte Entgelt für Kollokationsstrom. Dieses wird mit dem zeitgleich vorgelegten Entgeltgenehmigungsantrag für Kollokationsstrom beantragt.

0,1929 € 1)

Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standard-Kollokationsraum, jährlich

52,17 €

4.3

Preisblatt “Standard-Kollokationsraum“

Jährliche standortunabhängige Nebenkosten für Standard-Kollokationsräume

Energiekosten
920,33 €
Weitere Betriebskosten gem. § 27 der Berechnungs-Verordnung
208,61 €


c) Zusatzleistungen
lfd. Nr.

Leistungsbeschreibung

Preis
1

Sonderbauweise Standard-Kollokationsräume
(abweichend vom Standard-Kollokationsraum)

Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation
nach Aufwand
2

Nachträgliche Änderungen des Standard-Kollokationsraums

nach Aufwand
9

Entstörungsarbeiten am Übertragungsweg von ICP

nach Aufwand
10

Entstörungsarbeiten am Weiterführungskabel/ Verbindungskabel zwischen SKR von ICP Hauseinführung und Führung des Kabel von ICP
im Gebäude der Deutschen Telekom

nach Aufwand

12

Rückbau Kollokation

Sonderbauweise bzw. nachträgliche Änderungen des SKR bzw. Erweiterung Infrastrukturleistungen
nach Aufwand
Erweiterung DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR
nach Aufwand
Weiterführungskabel bzw. Verbindungskabel zwischen SKR
nach Aufwand


Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt die Preisliste Montage nach Aufwand, Stand 01. April 2010 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material).
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-11/021 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 -4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 20.10.2011, 10:30 Uhr, im

Dienstgebäude der Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

im Raum 0.10 statt.

BK 3a-11/021

Entscheidung

Stand: 22.09.2011

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