BK3-11-021
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung
Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (Festnetz)
§ 35 Abs. 6 TKG i.V.m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die IC Kollokation
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, hat auf die mündliche Verhandlung vom 20.10.2011 mit Beschluss vom 30.11.2011 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
Die Entgelte für Kollokationen im Zusammenhang mit ICAs werden ab dem 01.12.2011 wie folgt genehmigt:
a) Bereitstellung Position Leistungsbeschreibung Entgelte 1. Erstbestellung bzw. Nachbestellung mit Infrastruktur 1.1 Infrastruktur für physische Kollokation,
je bereitgestellter Infrastruktur Standard-Kollokationsraum
(Dieser Preis ist von allen IC-Partnern gem. Pkt. 2.1.16 und 2.1.18 Anlage D – Preis, Teil 1 des IC-Vertrages anteilig zu zahlen.)
51.187,36 €1.2 Standard-Kollokationsraum (SKR), je Raum 4.228,38 € 1.3 Auf- bzw. Umbau einer Anlage zur gesicherten Energieversorgung, 60V (GEV) im Standard-Kollokationsraum nach Aufwand 1.4 Erweiterungsbestellung von Infrastrukturleistungen
GEV
Niederspannungsversorgung
RLT
Projektierungskosten
nach Aufwand
nach Aufwand
nach Aufwand
nach Aufwand1.5 Verlegung eines Weiterführungskabels nach Aufwand 1.6 Verlegung eines Verbindungskabels zwischen SKR nach Aufwand 1.7 Erweiterung des DS2-Vt
bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKRnach Aufwand
b) Überlassung Position Leistungsbeschreibung Entgelte 2.1 Standard-Kollokationsraum, (Kaltmiete ohne GEV / RLT), jährlich Frankfurt (Cluster 1)
2.160,00 € Düsseldorf (Cluster 2)2.280,00 € Köln (Cluster 3)1.800,00 € Stuttgart (Cluster 4)1.680,00 € München (Cluster 5)1.959,60 € Dortmund (Cluster 6)1.200,00 € Duisburg (Cluster 7)1.500,00 € Hamburg (Cluster 8)1.500,00 € Berlin (Cluster 9)1.620,00 € Dresden (Cluster 10)870,00 € Nürnberg (Cluster 11)1.020,00 € Essen (Cluster 12)1.200,00 € Hannover (Cluster 13)1.200,00 € Städte zwischen 100.000 und 500.000 Einwohnern, sowie Bremen und Leipzig (Cluster 14)1.008,00 € Städte mit bis zu 100.000 Einwohnern (Cluster 15)840,00 € zzgl. Raum-Luft-Technik, je kW Abwärmungsleistung,
mindestens jedoch für 1 kW, jährlich588,20 € zzgl. individueller Stromverbrauch, je kWh (Niederspannung) Es gelten die jeweils genehmigten Entgelte für den TAL-Kollokationsstrom (siehe zuletzt Beschluss BK 3a-11/023 vom 30.11.2011) Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standard-Kollokationsraum, jährlich 25,50 € 2.2 Jährliche standortunabhängige Nebenkosten für Standard- Kollokationsräume Energiekosten 920,33 € Weitere Betriebskosten gem. § 27 der Berechnungs-Verordnung 208,61 €
c) Zusatzleistungen Position Leistungsbeschreibung Entgelte 3.1 Sonderbauweise Standard-Kollokationsräume (abweichend vom Standard-Kollokationsraum)
Mehrkosten gegenüber Standardinstallationnach Aufwand 3.2 Nachträgliche Änderungen des Standard-Kollokationsraums nach Aufwand 3.3 Entstörungsarbeiten am Übertragungsweg von ICP nach Aufwand 3.4 Entstörungsarbeiten am Weiterführungskabel/ Verbindungskabel zwischen SKR von ICP
Hauseinführung und Führung des Kabel von ICP im Gebäude der Telekom Deutschland GmbHnach Aufwand 3.5 Rückbau Kollokation Sonderbauweise bzw. nachträgliche Änderungen des SKR bzw. Erweiterung Infrastrukturleistungen nach Aufwand Erweiterung DS2-Vt bei gemeinsamer Nutzung eines vorhandenen SKR nach Aufwand Weiterführungskabel bzw. Verbindungskabel zwischen SKR nach Aufwand
d) Abrechnung nach Aufwand Hinweis zur Entgeltberechnung Für die nach Aufwand abzurechnenden Leistungen gilt die Preisliste Montage nach Aufwand, Stand 01. April 2010 (Arbeitsleistungen entsprechend der Qualifikation der Tätigkeit, Fahrleistungen, Einsatz besonderer Messmittel, Material).
- Die Genehmigung ist bis zum 30.11.2013 befristet.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK 3a-11/021
Stand: 02.12.2011