BK3-11-023 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung

Zugang zum Teilnehmeranschluss (TAL)

TKG § 36 Abs. 2 i. V. m. § 5 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit den Zugang zur TAL

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2011 den o. g. Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird die Genehmigung der folgenden Entgelte für Kollokationsstrom ab 01.12.2011:

Preise für den Kollokationsstrom

  1. Einmalige Entgelte

    1. Kosten für Stromzählerablesung (manuelle Ablesung)

      Das Entgelt für die manuelle Ablesung von Wechsel-/Drehstromzähler in Höhe von 39,33 € je Zähler.


    2. Kosten für Stromzählerfernablesung

      Das Entgelt für die Zählerfernablesung von Wechsel-/Drehstromzähler mittels Smart Metering in Höhe von 26,28 € je Zähler.


  2. Laufende Entgelte

    1. Entgelt für den Stromverbrauch

      Abrechnung der laufenden kundenindividuellen Stromverbrauchskosten: bundeseinheitlicher Tarif i.H.v. 0,1929 €/kWh.


Genehmigungszeitraum

Die Genehmigung der Entgelte für den Stromverbrauch wird bis zum 30.11.2012 beantragt.

Die Genehmigung der Entgelte für die Stromzählerablesung wird bis zum 30.11.2013 beantragt.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-11/023 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 20.10.2011, 11.30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.


BK 3a-11/023


Entscheidung

Stand: 23.09.2011

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