BK3-11-023
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss (TAL)
TKG § 36 Abs. 6 i. V. m. § 5 S. 1;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur TAL
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 30.11.2011 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
Die Entgelte für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung werden ab dem 01.12.2011 wie folgt genehmigt:
Genehmigte Entgelte Position Entgeltbezeichnung Entgelthöhe 1 Einmalige Entgelte 1.1 Kosten für Stromzählerablesung a. Entgelt für die manuelle Ablesung von Wechsel- / Drehstromzählern 30,96 € b. Entgelt für die Fernzählerablesung von Wechsel- / Drehstromzählern mittels Smart Metering 4,37 € 2 Laufende Entgelte 2.1 Entgelt für den Stromverbrauch 0,1729 €/kWh
- Die Genehmigung ist bis zum 30.11.2012 befristet.
- Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3a-11/023
Stand: 01.12.2011