BK3-11-023 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung

Zugang zum Teilnehmeranschluss (TAL)

TKG § 36 Abs. 6 i. V. m. § 5 S. 1;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur TAL

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 30.11.2011 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:

  1. Die Entgelte für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung werden ab dem 01.12.2011 wie folgt genehmigt:

    Genehmigte Entgelte
    PositionEntgeltbezeichnungEntgelthöhe
    1Einmalige Entgelte
    1.1Kosten für Stromzählerablesung
    a. Entgelt für die manuelle Ablesung von Wechsel- / Drehstromzählern30,96 €
    b. Entgelt für die Fernzählerablesung von Wechsel- / Drehstromzählern mittels Smart Metering4,37 €
    2Laufende Entgelte
    2.1Entgelt für den Stromverbrauch0,1729 €/kWh


  2. Die Genehmigung ist bis zum 30.11.2012 befristet.

  3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.


BK3a-11/023


Stand: 01.12.2011

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