BK3-11-025_Beschluss
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebot Mobilfunk
Standardangebot für Zusammenschaltungsleistungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG
Die Beschlusskammer hat am 04.04.2012 beschlossen:
- Das von der Betroffenen aufgrund der ersten Teilentscheidung vom 17.01.2012 überarbeitete Standardangebot in der am 17.02.2012 übersandten Fassung wird wie folgt geändert:
Ziffer 5.2.1 Abs. 4 S. 4 des Hauptvertrages wird wie folgt gefasst:
„Unverzüglich nach Antragstellung wird Telefónica Germany dem ICP die beantragten Entgelte schriftlich mitteilen.“
- Die Mindestlaufzeit des Standardangebots endet am 30.06.2012.
BK3b-11/025
BK3-11-025_Beschluss (pdf, 145 KB)
Stand: 25.04.2012