BK3-11-025_Einleitung
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebot Mobilfunk
Standardangebot Telefónica Germany GmbH & Co. OHG;
Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG
Mit Schreiben vom 11.10.2011, eingegangen am 17.10.2011, hat die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG die Bundesnetzagentur über verschiedene beabsichtigte Änderungen ihres Standardangebotes für Terminierungsleistungen im Mobilfunk informiert. Die Zulässigkeit der Änderung unterliegt der Überprüfung gemäß § 23 Abs. 3 und 4 TKG. Die Beschlusskammer hat daher ein Überprüfungsverfahren nach § 23 TKG bezüglich des Standardangebotes eingeleitet. Gemäß § 23 Abs. 4 S. 3 TKG gilt eine Regelfrist von drei Monaten, hier bis zum 17.01.2012.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK 3b-11/025 geführt.
Hiermit wird den Nachfragern und potenziellen Nachfragern nach den im Standardangebot enthaltenen Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu dem Änderungsverlangen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG bis zum 16.11.2011 Stellung zu nehmen.
Das von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG nunmehr vorgelegte Standardangebot kann auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 22.11.2011, 09.30 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
BK 3b-11/025
Anlagen:
Hauptvertrag Standardangebot (pdf / 1 MB)
Anlage 1_Zusammenschaltungsdienste der Telefónica Germany (pdf / 603 KB)
Anlage 2_Zusammenschaltungsdienste der ICP (pdf / 8 KB)
Anlage 3_Planbare Arbeit / Entstörung / Service Level Agreement (pdf / 192 KB)
Anlage 4_Orte und Grundsätze der Zusammenschaltung (pdf / 127 KB)
Anlage 5_Technische Parameter und Beschreibungen (pdf / 363 KB)
Anlage 6_Verkehrs- und Netzmanagement (pdf / 268 KB)
Anlage 8_Preise (pdf / 730 KB)
Anlage 9_Abrechnung (pdf / 52 KB)
Anlage 10_Ansprechstellen (pdf / 59 KB)
Begründung der Änderungen (pdf / 54 KB)
Stand: 27.10.2011