BK3-11-027 Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung

Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen, Automatisches Überlaufrouting, Manuelles Ausfallrouting im Zusammenhang mit ICAs


Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 22.11.2011 die Genehmigung der Entgelte der nachstehenden Leistungen für den Zeitraum ab dem 01.02.2012 beantragt:

ICAsCustomer Sited“,
ICAsCustomer Sited mit Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited mit Doppelabstützung“,
ICAsCustomer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s“,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung“,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s“,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung“,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s“,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung“,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,

ICAsPhysical Co-location“,
ICAsPhysical Co-location mit Doppelabstützung“

Die beantragten Entgelte werden nachstehend veröffentlicht:

1.) Konfigurationsmaßnahmen
lfd. Nr.Leistungsbereich / EntgeltbeschreibungEntgelt
a.Bereitstellung, Realisierung der Erstzusammenschaltung bzw.
Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB
  • Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je Bestellung

    (Die Bearbeitungspauschale gilt für alle Positionen unter Punkt 1.) a. mit Ausnahme der Position „Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste“ und für alle Positionen unter 2.) mit Ausnahme der Position b.) der Position „Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings“.)
248,02
nachfolgende Entgelte je betroffener VE:
  • Einrichtung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl
48,67 €
  • bei gleichzeitiger Einrichtung der VNB- und TNB-Kennzahl

    für die betroffenen EZB:
    VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Fern]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort] und –B.2 [Fern]


54,62 €
  • Einrichtung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl
    für die betroffenen EZB:
    VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Fern]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort] und –B.2 [Fern]

48,66 €
  • Einrichtung der Leitweglenkung zu einer Sonderhinweisansage nur für Telekom-B.2 [Fern]
19,15 €
  • Einrichtung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste im IN (z. B. Telekom-O.5, etc.)
20,36 €
  • Einrichtung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen von Zusammenschaltungsdiensten im Basisnetz (z. B. Telekom-O.12, etc.)
25,10 €
  • Einrichtung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz (z. B. ICP-B.32)
28,13 €
  • Einrichtung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder innovativen Zusammenschaltungsdiensten
47,47 €
nachfolgendes Entgelt je betroffener zentraler Netzknoten:
  • Einrichtung des MTP/SCCP-Routings für CCBS/CCNR für Telekom-B.1, Telekom B.2 und ICP-B.1
177,23 €
nachfolgendes Entgelt je Bestandsrufnummer / je Bestellung:
  • Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste

    zur Auswahl nach den Ursprüngen

    internationale Telefonnetze (z. B. ICP-O6-I, etc.),
    nationale Mobilfunknetze (z. B. ICP-Z.13, etc.),
    zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel im Telefonnetz der Deutschen Telekom und von ÖTel in anderen Festnetzen (z. B. Telekom-O.5, etc.),
    je Bestandsrufnummer







0,53 €
  • zuzüglich
    Bearbeitungspauschale (IN) für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung,
    je Bestellung


74,16 €
b.Zusätzliche Preise bzgl. der Folgemaßnahmen im Telefonnetz der
Deutschen Telekom:
Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB
  • Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je Bestellung

    (Die Bearbeitungspauschale gilt für alle Positionen unter Punkt 1.) b. mit Ausnahme der Position „Änderung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste“ und für alle Positionen unter Punkt 2.) mit Ausnahme der Position b.) „Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings“.)
367,23 €
nachfolgende Entgelte je betroffener VE:
  • Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl durch Änderung der EZB:
    VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Fern]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort] und –B.2 [Fern]
52,92 €
  • Einrichtung/Aufhebung der Leitweglenkung zu einer Sonderhinweisansage nur für Telekom-B.2 [Fern]
19,15 €
  • Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl durch Änderung der EZB
50,73 €
  • Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste im IN (z. B. Telekom-O.5, etc.)
23,90 €
  • Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen von Zusammenschaltungsdiensten im Basisnetz (z. B. Telekom-O.12, etc.)
25,65 €
  • Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz (z. B. ICP-B.32)
26,61 €
  • Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder innovativen Zusammenschaltungsdiensten
32,24 €
nachfolgendes Entgelt je betroffener zentraler Netzknoten:
  • Änderung/Aufhebung des MTP/SCCP-Routings für CCBS/CCNR für Telekom-B.1, Telekom-B.2 und ICP-B.1
170,68 €
nachfolgendes Entgelt je Bestandsrufnummer / je Bestellung:
  • Änderung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste

    zur Auswahl nach den Ursprüngen

    internationale Telefonnetze (z. B. ICP-O6-I, etc.),
    nationale Mobilfunknetze (z. B. ICP-Z.13, etc.),
    zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel im Telefonnetz der Deutschen Telekom und von ÖTel in anderen Festnetzen (z. B. Telekom-O.5, etc.) sowie

    die Aufhebung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste,
    je Bestandsrufnummer









0,52 €
  • zuzüglich
    Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je Bestellung
    für Änderung der IN-Leitweglenkung und
    für Aufhebung der IN-Leitweglenkung

74,16 €
nachfolgendes Entgelt je Netzübergang:
  • Freischaltung/Aufhebung zusätzlicher Zusammenschaltungsdienste bzw. von Dienstekennzahlen am Netzübergang
28,43 €
nachfolgende Entgelte je ICAs:
  • Änderung der Bündelaufteilung
105,81 €
  • Änderung der Zeichengabekanäle
35,61 €
2.) Automatisches Überlaufrouting
lfd. Nr.Leistungsbereich / EntgeltbeschreibungEntgelt
a.)Einrichtung/Änderung/Aufhebung des Automatischen Überlaufroutings
nachfolgende Entgelte je betroffener VE:
  • von LEZB in zugehörigen SEZB
31,84 €
  • von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB
32,84 €
  • von SEZB in zugehörigen GEZB
33,84 €
  • von GEZB in anderen GEZB
34,29 €
b.)Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings
nachfolgende Entgelte je betroffener VE:
  • von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB
95,18 €
  • von SEZB in zugehörigen GEZB
95,18 €
  • von GEZB in anderen GEZB
77,99 €
c.) Überlaufkapazitäten, jährlich, je 64 kbit/s
  • von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB
168,33 €
  • von SEZB in zugehörigen GEZB
168,33 €
  • von GEZB in anderen GEZB
261,28 €
3.) Manuelles Ausfallrouting für die Verkehrsrichtung Deutsche TelekomICP
Leistungsbereich / EntgeltbeschreibungEntgelt
Einrichtung/Aufhebung/Aktivierung/Deaktivierung des manuellen Ausfallroutings
nachfolgende Entgelte je betroffener VE:
  • Einrichtung
95,36 €
  • Aufhebung
86,70 €
  • Aktivierung
113,10 €
  • Deaktivierung
86,71 €

Dem Entgeltgenehmigungsantrag liegen in Anlage 3 Erläuterungen zur Preisbildung bei. Diese sollen allgemein die Preisbildung verdeutlichen und speziell die Berechnung der Preise für bestimmte Einzelpositionen transparent machen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-11/027 geführt

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 -4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 16.12.2011, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten.
Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits erklärt, dass sie auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung verzichtet.

BK 3f-11/027



Stand: 26.11.2011

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