BK3-11-027
Einheitliche Informationsstelle nach §12 TKG
Entgeltregulierung
Zugang zum öffentlichen Telefonnetz (Festnetz)
§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen, Automatisches Überlaufrouting, Manuelles Ausfallrouting im Zusammenhang mit ICAs
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 31.01.2012 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:
1. Ab dem 01.02.2012 werden die folgenden Entgelte genehmigt:
Für die Varianten des ICAs:
- „Customer Sited“
ICAs „Customer Sited mit Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited mit Doppelabstützung“,
ICAs „Customer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s“,
ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung “,
ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung “,
ICAs „Customer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s“,
ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung“,
ICAs „Customer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s“,
ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“,
ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung“,
ICAs „Customer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung “,
- “Physical Co-location”
ICAs „Physical Co-location“,
ICAs “Physical Co-location mit Doppelabstützung”
- „Customer Sited“
- 1.1 Konfigurationsmaßnahmen
1.1.1 Bereitstellung, Realisierung der Erstzusammenschaltung und der Erweiterung der Zusammenschaltung um neue oder weitere EZB,
je Bestellung:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung: 214,83 €
(Die Bearbeitungspauschale gilt für alle Positionen unter 1.1.1 mit Ausnahme der Position „Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste“ und für alle Positionen und 1.2 mit Ausnahme der Position 1.2.2 „Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings“.)
je betroffener VE:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Einrichtung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl: 43,96 € bei gleichzeitiger Einrichtung der VNB- und TNB-Kennzahl für die betroffenen EZB:
VNB Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort], Telekom-B.2 [Fern], Telekom-B.2 [Ort] und –B.2 [Fern]49,33 € Einrichtung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl für die betroffenen EZB:
VNB Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort], Telekom-B.2 [Fern], Telekom-B.2 [Ort] und –B.2 [Fern]44,05 € Einrichtung der Leitweglenkung zu einer Sonderhinweisansage nur für Telekom-B.2 [Fern] 17,29 € Einrichtung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste im IN (z.B. Telekom-O.5, etc.) 18,38 € Einrichtung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen von Zusammenschaltungsdiensten im Basisnetz (z.B. Telekom-O.12, etc.) 22,70 € Einrichtung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz (z.B. ICP-B.32) 25,39 € Einrichtung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder innovativen Zusammenschaltungsdiensten 42,91 €
je betroffenem zentralem Netzknoten:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Einrichtung des MTP/SCCP-Routings für CCBS-CCNR für Telekom-B.1, Telekom-B.2 und ICP-B.1 160,93 € je Bestandsrufnummer / je Bestellung:
Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste
zur Auswahl nach den Ursprüngen
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt - internationale Telefonnetze (z.B. ICP-O6-I, etc.), je Bestandsrufnummer 0,50 € - nationale Mobilfunknetze (z.B. ICP-Z.13, etc.), je Bestandsrufnummer 0,50 €
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel im Telefonnetz der T-Com und von ÖTel in anderen Festnetzen (z.B. Telekom-O.5, etc.), je Bestandsrufnummer 0,50 € zuzüglich
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Bearbeitungspauschale (IN) für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je Bestellung 59,05 €
1.1.2 für Folgemaßnahmen im Telefonnetz der Deutschen Telekom:
Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB,
je Bestellung:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung: 317,47 €
(Die Bearbeitungspauschale gilt für alle Positionen unter 1.1.2 mit Ausnahme der Position „Änderung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste“ und für alle Positionen unter 1.2 mit Ausnahme der Position 1.2.2. „Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings“.)
je betroffener VE:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl durch Änderung der EZB:
VNB Kennzahl nur für Telekom-B.2 [Ort], [Fern], [Ort] und [Fern]47,66 € Einrichtung/Aufhebung der Leitweglenkung zu einer Sonderhinweisansage nur für Telekom-B.2 [Fern] 17,29 € Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl durch Änderung der EZB 45,79 € Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste im IN (z.B. Telekom-O.5, etc.) 21,52 € Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen von Zusammenschaltungsdiensten im Basisnetz (z.B. Telekom-O.12, etc.) 23,16 € Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung von Routingkennzahlen für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz (z.B. ICP-B.32) 22,93 € Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder innovativen Zusammenschaltungsdiensten 29,16 €
je Bestandsrufnummer / je Bestellung:
Einrichtung/Änderung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste
zur Auswahl nach den Ursprüngen
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt internationale Telefonnetze (z.B. ICP-O6-I, etc.), je Bestandsrufnummer 0,50 € nationale Mobilfunknetze (z.B. ICP-Z.13, etc.), je Bestandsrufnummer 0,50 €
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel im Telefonnetz der T-Com und von ÖTel in anderen Festnetzen (z.B. Telekom-O.5, etc.), je Bestandsrufnummer 0,50 €
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Aufhebung der IN Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste, je Bestandsrufnummer 0,50 €
zuzüglich
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je Bestellung
für Änderung der IN-Leitweglenkung und
für Aufhebung der IN-Leitweglenkung59,12 €
je betroffenem zentralem Netzknoten:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Änderung/Aufhebung des MTP/SCCP-Routings für CCBS-CCNR für Telekom-B.1, Telekom-B.2 und ICP-B.1 154,88 € je Netzübergang:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Freischaltung/Aufhebung zusätzlicher Zusammenschaltungsdienste bzw. von Dienstekennzahlen am Netzübergang 25,61 €
je ICAs:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Änderung der Bündelaufteilung 80,48 € Änderung der Zeichengabekanäle 24,63 €
- 1.2 Automatisches Überlaufrouting:
1.2.1 Einrichtung/Änderung/Aufhebung des Automatischen Überlaufroutings
je betroffener VE:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt von LEZB in zugehörigen SEZB 29,19 € von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 30,08 € von SEZB in zugehörigen GEZB 30,97 € von GEZB in anderen GEZB 31,34 €
1.2.2 Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings
je betroffener VE:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 85,92 € von SEZB in zugehörigen GEZB 85,92 € von GEZB in anderen GEZB 70,22 €
1.2.3 Überlaufkapazitäten
jährlich, je 64 kbit/s
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB 59,79 € von SEZB in zugehörigen GEZB 59,79 € von GEZB in anderen GEZB 74,89 € 1.2.1 Manuelles Ausfallrouting
je betroffener VE:
Festgelegte Entgelte Leistungsbeschreibung Entgelt Einrichtung 79,11 € Aufhebung 70,57 € Aktivierung 103,63 € Deaktivierung 79,57 €
- 2. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31.01.2014.
- 3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK 3f-11/027
Stand: 26.11.2011