BK3-12-072
Einheitliche Informationsstelle
Nationale Konsultationen
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung eines Entwurfs der Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung von Entgelten für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Line Sharing“)
Nachfolgend wird gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG der Entwurf einer Entgeltgenehmigung in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung von Entgelten für den gemeinsamen Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung („Line Sharing“).
Stellungnahmen sind unter Angabe des Aktenzeichens BK3f-12/072 auf dem Postweg oder in elektronischer Form – jeweils in deutscher Sprache – zu richten an die
Bundesnetzagentur
Beschlusskammer 3
Postfach 8001
3105 Bonn
oder an folgende E-Mail-Adresse:
BK3-Konsultation@bnetza.de
Das Konsultationsverfahren endet am 25.07.2012.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht berücksichtigt werden.
Anlage
Konsultationsentwurf_BK3f-12-072_oeffentlich.pdf (pdf / 2 MB)
BK3f-12/072
Stand: 04.07.2012