BK3-12-087
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG auf Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im Mobilfunknetz der Antragstellerin
Die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG hat mit Schreiben vom 07.09.2012 mit Wirkung ab dem 01.12.2012 gemäß Anlage 1 die Entgelte für Terminierungsleistungen in ihrem Mobilfunknetz beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-12/087 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 02.10.2012, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
Anlage
1 Teil des Antrags Telefonica (pdf / 464 KB)
BK3a-12/087
Stand: 12.09.2012