BK3-12-095_final Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor der Entgeltgenehmigung für die Festnetzterminierung in das Netz der T&Q Netzbetriebs GmbH

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 26.10.2012 beschlossen:

  1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2012 wie folgt genehmigt:

    Genehmigtes Verbindungsentgelt für die Terminierung
    BereichHaupttarif
    werktags
    (Montag-Freitag)
    09:00 Uhr - 18:00 Uhr
    €/Min
    Nebentarif
    werktags 18.00 - 09.00 Uhr; sowie an Samstagen, Sonntagen
    und bundeseinheitlichen Feiertagen
    00.00 Uhr - 24.00 Uhr
    €/Min
    Tarifzone I0,00360,0025


  2. Die Genehmigungen nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 30.11.2014.

  3. Die Anträge werden im Übrigen abgelehnt.


BK3d-12/095

Stand: 13.12.2013

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