BK3-12-095_final
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor der Entgeltgenehmigung für die Festnetzterminierung in das Netz der T&Q Netzbetriebs GmbH
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 26.10.2012 beschlossen:
Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2012 wie folgt genehmigt:
Genehmigtes Verbindungsentgelt für die Terminierung Bereich Haupttarif
werktags
(Montag-Freitag)
09:00 Uhr - 18:00 Uhr
€/MinNebentarif
werktags 18.00 - 09.00 Uhr; sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheitlichen Feiertagen
00.00 Uhr - 24.00 Uhr
€/MinTarifzone I 0,0036 0,0025
- Die Genehmigungen nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 30.11.2014.
- Die Anträge werden im Übrigen abgelehnt.
BK3d-12/095
Stand: 13.12.2013