BK3-12-101 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung

Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-ICAs)

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2012 einen Entgeltgenehmigungsantrag für die Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-ICAs) eingereicht.

Darin beantragt sie:

  1. Entgelte für die Bereitstellung und Überlassung von Übertragungswegen in der Ausführung N-ICAs Customer Connect für den Zeitraum 01.12.2012 bis 31.12.2012 gemäß der beigefügten Preisliste Anlage 2A sowie für den Zeitraum ab 01.01.2013 - aufgrund sich ab diesem Zeitpunkt ändernder korrespondierender CFV-Entgelte - Entgelte gemäß der beigefügten Preisliste Anlage 2B.

  2. Zusätzliche Preise gemäß den Preislisten, die in Anlage 2A und 2B beigefügt sind, für den Zeitraum ab 01.12.2012; hier für Sonderbauweise Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation nach Aufwand und die Verrechnung von Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung des Netzabschlusses ebenfalls nach Aufwand.

  3. Kollokationen

Zudem beantragt sie ab 01.12.2012, die mit dem Entgeltgenehmigungsbeschluss BK3a-11/021/EA21.09.2011 vom 30.11.2011 bereits im Zusammenhang mit dem PSTN-ICAs genehmigten Entgelte für Kollokationen auch im Zusammenhang mit N-ICAs zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-12/101 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist vorsorglich für den 26.10.2012, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Mit Zustimmung aller Beteiligten kann auf die Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung verzichtet werden. Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits erklärt, dass sie auf die Durchführung verzichtet.

BK3f-12/101

Anlagen 2A und 2B (Preislisten) (pdf / 2 MB)

Entscheidung

Stand: 28.09.2012

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