BK3-12-101
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-ICAs)
Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.09.2012 einen Entgeltgenehmigungsantrag für die Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-ICAs) eingereicht.
Darin beantragt sie:
- Entgelte für die Bereitstellung und Überlassung von Übertragungswegen in der Ausführung N-ICAs Customer Connect für den Zeitraum 01.12.2012 bis 31.12.2012 gemäß der beigefügten Preisliste Anlage 2A sowie für den Zeitraum ab 01.01.2013 - aufgrund sich ab diesem Zeitpunkt ändernder korrespondierender CFV-Entgelte - Entgelte gemäß der beigefügten Preisliste Anlage 2B.
- Zusätzliche Preise gemäß den Preislisten, die in Anlage 2A und 2B beigefügt sind, für den Zeitraum ab 01.12.2012; hier für Sonderbauweise Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation nach Aufwand und die Verrechnung von Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung des Netzabschlusses ebenfalls nach Aufwand.
- Kollokationen
Zudem beantragt sie ab 01.12.2012, die mit dem Entgeltgenehmigungsbeschluss BK3a-11/021/EA21.09.2011 vom 30.11.2011 bereits im Zusammenhang mit dem PSTN-ICAs genehmigten Entgelte für Kollokationen auch im Zusammenhang mit N-ICAs zu genehmigen.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-12/101 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist vorsorglich für den 26.10.2012, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden. Mit Zustimmung aller Beteiligten kann auf die Durchführung einer öffentlich-mündlichen Verhandlung verzichtet werden. Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits erklärt, dass sie auf die Durchführung verzichtet.
BK3f-12/101
Anlagen 2A und 2B (Preislisten) (pdf / 2 MB)
Stand: 28.09.2012