BK3-12-130 Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Mobilfunk

Standardangebot E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG;
Änderungsanzeige gemäß § 23 Abs. 4 TKG

Die Beschlusskammer hat auf die mündliche Verhandlung vom 22.01.2013 beschlossen:

Die von der Betroffenen mit Schreiben vom 12.12.2012 angezeigte und mit Schreiben vom 23.01.2013 modifizierte Änderung ihres Standardangebots für Mobilfunkterminierungsleistungen und damit in Zusammenhang stehender weiterer Leistungen darf ab dem 12.03.2013 in Kraft gesetzt werden.

Anlage
Schreiben_E_Plus_23.01.2013 (pdf / 281 KB)


BK3b-12-130

Stand: 12.03.2013

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