BK3-13-035 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Anordnung/Genehmigung von Entgelten gemäß §25 bzw. §31 TKG für Leistungen im Zusammenhang mit dem Zugang zu TAL über Schaltverteiler auf dem Hauptkabel und Kabelverzweiger auf dem Verzweigungskabel

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 08.04.2013 einen Antrag auf Anordnung/Genehmigung von Entgelten im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung über Schaltverteiler auf dem Hauptkabel und Kabelverzweiger auf dem Verzweigungskabel sowie für Rückbauleistungen eingereicht.

Darin beantragt sie für den Zeitraum ab dem 01.07.2013 die Entgelte unbefristet, zumindest jedoch - analog zu den Entgelten für die Überlassung einer Teilnehmeranschlussleitung - für drei Jahre, gemäß der dem Antrag als Anlagen 2 und 6 beigefügten Preislisten zu genehmigen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3a-13/035 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 15.05.2013, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.

BK3a-13/035


Anlagen:

Preisliste (pdf / 2 MB)
Preisliste nach Aufwand (pdf / 1 MB)

Entscheidung

Stand: 12.04.2013

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