BK3-13-036
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss
§ 35 Abs. 6 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 15.04.2013 wegen rückwirkender Genehmigung von Entgelten für die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung, hier: für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis 30.06.2007
In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 15.04.2013 wegen rückwirkender Genehmigung von Entgelten für die Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 15.05.2013 beschlossen:
1. Für das Vertragsverhältnis zwischen der Beigeladenen zu 3. (als Rechtsnachfolgerin der Arcor AG & Co. KG) und der Antragstellerin über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung der Antragstellerin werden für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2007 folgende Entgelte genehmigt:
1.1 Einmalige Bereitstellungsentgelte:
Leistung | Entgelte |
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Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden | 39,93 € |
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden | 58,42 € |
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden | 44,76 € |
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 64,94 € |
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden | 37,55 € |
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 57,73 € |
Leistung | Entgelte |
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Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden | 42,53 € |
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden | 61,02 € |
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden | 47,76 € |
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 67,94 € |
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden | 40,16 € |
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 60,34 € |
Leistung | Entgelte |
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Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden | 52,62 € |
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 79,13 € |
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 70,77 € |
Leistung | Entgelte |
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Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden | 103,04 € |
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 241,19 € |
Leistung | Entgelte |
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Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden | 62,97 € |
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 156,45 € |
Leistung | Entgelte |
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Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden | 62,97 € |
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz und mit Arbeiten beim Endkunden | 156,45 € |
1.2 Kündigungsentgelte
Leistung | Entgelte |
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Kündigungsentgelt ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 25,06 € |
Kündigungsentgelt mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden | 5,51 € |
Leistung | Entgelte |
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Kündigungsentgelt ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 25,06 € |
Kündigungsentgelt mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden | 5,51 € |
Leistung | Entgelte |
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Kündigungsentgelt ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 26,42 € |
Kündigungsentgelt mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden | 5,51 € |
Leistung | Entgelte |
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Kündigungsentgelt ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 26,42 € |
Kündigungsentgelt mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden | 5,51 € |
Leistung | Entgelte |
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Kündigungsentgelt ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 25,06 € |
Leistung | Entgelte |
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Kündigungsentgelt ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 87,76 € |
Kündigungsentgelt mit gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 48,00 € |
Leistung | Entgelte |
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Kündigungsentgelt ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 45,41 € |
Kündigungsentgelt mit gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 5,51 € |
Leistung | Entgelte |
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Kündigungsentgelt ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 17,99 € |
Kündigungsentgelt mit gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 5,51 € |
Leistung | Entgelte |
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Kündigungsentgelt ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden | 98,44 € |
1.3 Nutzungsänderung
1.3.1 Änderung der TAL – Ausführungsvariante (CuDA 2 Dr von niederbitratig in hochbitratig)
Leistung | Entgelte |
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Ohne Umschaltung im Verbindungskabel und ohne Umschaltung im Netz | 18,49 € |
Mit Umschaltung im Verbindungskabel und ohne Umschaltung im Netz | 46,12 € |
Ohne Umschaltung im Verbindungskabel und mit Umschaltung im Netz | 71,59 € |
Mit Umschaltung im Verbindungskabel und mit Umschaltung im Netz | 78,91 € |
1.3.2 Änderung des Übertragungsverfahrens unter Beibehaltung der Produktvariante CuDA 2 Dr hochbitratig
Leistung | Entgelte |
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Ohne Umschaltung im Verbindungskabel und ohne Umschaltung im Netz | 13,42 € |
Mit Umschaltung im Verbindungskabel und ohne Umschaltung im Netz | 41,06 € |
Ohne Umschaltung im Verbindungskabel und mit Umschaltung im Netz | 66,52 € |
Mit Umschaltung im Verbindungskabel und mit Umschaltung im Netz | 73,85 € |
Nutzungsänderung nicht möglich | 10,67 € |
1.4 Faxzuschlag
Faxzuschlag = 3,79 €
2. Die Genehmigung der Entgelte gemäß Ziffer 1 für die Varianten „CuDA 2Dr“ und „CuDA 2Dr hochbitratig“ gilt für den Zeitraum vom 01.07.2005 bis zum 30.06.2007 darüber hinaus für die Vertragsverhältnisse der Antragstellerin über die Gewährung des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung mit den Unternehmen:
- EWE TEL GmbH
- M-Net Telekommunikation GmbH
- NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH
- Versatel Ost GmbH (als Rechtsnachfolgerin der Versatel Berlin GmbH)
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3c-13-036
Stand: 26.06.2013