BK3-13-051 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 20.09.2013 den oben genannten Entgeltantrag gestellt.

Beantragt wird die Genehmigung der nachfolgenden Entgelte für Kollokationsstrom für den Zeitraum ab dem 01.12.2013 bis zum 30.11.2014:

Laufendes Entgelt für den Stromverbrauch in Höhe von 0,2124 €/kWh
Abrechnung des laufenden kundenindividuellen Stromverbrauchs

bzw. dasjenige Entgelt zu genehmigen, das sich unter Zugrundelegen des diesem Antrag als Anlage 4 beigefügten Kostennachweises unter Berücksichtigung der im Zeitpunkt der Genehmigung maßgeblichen EEG-Umlage errechnet.

Anmerkung: Im Rahmen der Kalkulation dieses Entgeltes wird die gesetzlich vorgegebene EEG-Umlage mit dem oberen Prognosewert der Informationsplattform der Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 0,0574 €/kWh berücksichtigt. Es ist davon auszugehen, dass die EEG-Umlage während des Verfahrens – voraussichtlich Ende Oktober 2013 - durch Ihr Haus angepasst wird. Sollten sich die vereinzelten Berichte in der Presse bewahrheiten ,dass sogar mit einer EEG-Umlage zwischen 0,062 und 0,065 €/kW gerechnet werden muss, wird das beantragte Entgelt steigen und von uns im laufenden Genehmigungsverfahren neu beziffert werden. Jede Abweichung der tatsächlichen von der prognostizierten EEG-Umlage muss bei der Genehmigung berücksichtigt werden.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-13/051 geführt.

Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 16.10.2013, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.


BK3f-13/051

Tenor des Beschlusses

Stand: 26.09.2013

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