BK3-13-051
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
TKG § 36 Abs. 6 i. V. m. § 5 S.1;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur TAL
Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 29.11.2013 folgende Entgeltgenehmigung beschlossen:
1. Für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung wird ab dem 01.12.2013 folgendes Entgelt genehmigt:
Beschreibung | Entgelt |
---|---|
Laufendes Entgelt für Stromverbrauch (bundeseinheitlich für kundenindividuellen Stromverbrauch) | 0,2076 €/kWh |
2. Die Genehmigung ist bis zum 30.11.2014 befristet.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK 3f-13-051
Stand: 29.11.2013