BK3-13-051 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

TKG § 36 Abs. 6 i. V. m. § 5 S.1;
Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Deutschen Telekom AG auf Genehmigung der Entgelte für Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur TAL

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat mit Beschluss vom 29.11.2013 folgende Entgeltgenehmigung beschlossen:

1. Für den Kollokationsstrom im Zusammenhang mit dem Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung wird ab dem 01.12.2013 folgendes Entgelt genehmigt:

Kollokationsstrom
BeschreibungEntgelt

Laufendes Entgelt für Stromverbrauch

(bundeseinheitlich für kundenindividuellen Stromverbrauch)

0,2076 €/kWh

2. Die Genehmigung ist bis zum 30.11.2014 befristet.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK 3f-13-051

Stand: 29.11.2013

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