BK3-13-053 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte für die Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (sog. N-ICAs)

Die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat auf die mündliche Verhandlung vom 17.10.2013 folgende Entgeltgenehmigung erlassen:

1. Die Entgelte für Leistungen im Zusammenhang mit Interconnection-Anschlüssen zwischen IP-basierten Next Generation Networks (N-ICAs) werden ab dem 01.12.2013 wie folgt genehmigt:

Übertragungswege

Ausführung N-ICAs Customer Connect

a. Bereitstellung:

Übertragungsweg, einmalig, je N-ICAs

STM1 155 Mbit/s - Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Entgelt STM1 155 Mbit/s

Ethernet 1 Gbit/s
LeistungÜberlassungsentgelt
Anschlusslinie1267,43 €
Kollokationszuführung
1267,43 €
Ethernet 1 Gbit/s
Subbitrate 150 Mbit/s Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Entgelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M).
Ethernet 1 Gbit/s
Subbitrate 300 Mbit/s Überlassungsentgelt
Anschlusslinie1267,43 €
Kollokationszuführung
1267,43 €
Ethernet 1 Gbit/s
Subbitrate 600 Mbit/sÜberlassungsentgelt
Anschlusslinie1267,43 €
Kollokationszuführung
1267,43 €

b. Überlassung:

Übertragungsweg, jährlich, je N-ICAs

STM1 155 Mbit/s - Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Entgelt STM1 155 Mbit/s mit Ausnahme der Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON:

STM1 155 Mbit/s
 Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Überlassungsentgelt
Pauschale bis 50 km 5.830,00 €
ab 51 km bis 100 km 8.860,00 €
ab 101 km
12.000,00 €
zuzüglich einer Pauschale je EndeEs gilt die jeweils genehmigte Pauschale je Ende für CFV STM1 155 Mbit/s.
Ethernet 1 Gbit/s
LeistungÜberlassungsentgelt
Anschlusslinie5687,88 €
Kollokationszuführung907,08 €
Ethernet 1 Gbit/s
Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Überlassungsentgelt
Pauschale bis 50 km 10.736,00 €
ab 51 km bis 100 km 14.414,40 €
ab 101 km
26.461,60 €


Ethernet 1 Gbit/s
Subbitrate 150 Mbit/s Es gilt das jeweils genehmigte CFV-Ethernet-Entgelt Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M) mit Ausnahme der Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON.
Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON- Pauschale bis 50 km5.070,00 €
ab 51 km bis 100 km7.700,00 €
ab 101 km11.650,00 €
zuzüglich einer Pauschale je EndeEs gilt die jeweils genehmigte Pauschale je Ende für CFV-Ethernet Subbitrate 150 Mbit/s (Ethernet 1G / 150M).
Ethernet 1 Gbit/s
Subbitrate 300 Mbit/s Überlassungsentgelt
Anschlusslinie5687,88 €
Kollokationszuführung
907,08 €
Ethernet 1 Gbit/s
Subbitrate 300 Mbit/s Überlassungsentgelt
Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON-Pauschale bis
50 km
8.099,50 €
ab 51 km bis 100 km12.474,20 €
ab 101 km19.041,10 €
Ethernet 1 Gbit/s
Subbitrate 600 Mbit/s Überlassungsentgelt
Anschlusslinie5687,88 €
Kollokationszuführung
907,08 €
Ethernet 1 Gbit/s
Subbitrate 600 Mbit/s Überlassungsentgelt
Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON-Pauschale bis
50 km
10.560,00 €
ab 51 km bis 100 km16.770,00 €
ab 101 km26.080,00 €
Ethernet 10 Gbit/s (umfasst Bandbreiten von 2 bis 10 Gbit/s)
 Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-ON
Überlassungsentgelt
Pauschale bis 50 km 44.146,50 €
ab 51 km bis 100 km 55.518,00 €
ab 101 km
72.561,00 €

2. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt des auf den Erlasszeitpunkt rückwirkenden Widerrufes für den Fall, dass die im Verfahren BK2a-13/003 endgültig genehmigten Entgelte von den Entgelten abweichen sollten, die mit der vorläufigen Genehmigung vom 29.10.2013 genehmigt worden sind. Weiter steht sie unter dem Vorbehalt des Widerrufes für den Fall, dass die Antragstellerin die Überlassungspreise für die Verbindungslinie zwischen zwei Backbone-Ortsnetzen, die nicht Teil eines N-ICAs sind, abändert.

3. Die Genehmigung der Entgelte unter Ziffer 1. ist bis zum 30.06.2015 befristet.

4. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3g-13/053

Stand: 06.12.2013

Mastodon