BK3-13-056
Einheitliche Informationsstelle
Zugangsregulierung
Standardangebote Festnetz
Überprüfung der geänderten Standardangebote im Zusammenhang mit der Einführung von Vectoring im Netz der Telekom Deutschland GmbH
Mit drei gesonderten Schreiben vom 27.09.2013, eingegangen am selben Tag, hat die Telekom Deutschland GmbH im Zusammenhang mit der beabsichtigen Einführung von Vectoring in ihrem Netz aufgrund der geänderten TAL-Regulierungsverfügung BK3d-12/131 vom 29.08.2013 eine Änderung des TAL-Standardangebotes (inklusive eines Layer2-Bitstromangebotes am KVz), eine Ergänzung des IP-Bitstrom-Standardangebotes sowie eine Ergänzung der Standardangebote TAL und IP-Bitstrom durch die Vereinbarung zum Anbieter- und/oder Produktwechsel bei Nutzung der WITA-Schnittstelle vorgelegt. Die Standardangebote unterliegen der Überprüfung gemäß § 23 Abs. 3 und 4 TKG. Mit Blick auf den Sachzusammenhang und aus verfahrensökonomischen Gründen werden die vorgelegten Änderungen bzw. Ergänzungen in einem Verwaltungsverfahren zusammengefasst und überprüft. Gemäß § 23 Abs. 3 S. 1 TKG gilt eine Regelfrist von vier Monaten, hier bis zum 27.01.2014.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3d-13/056 geführt.
Die vorgelegten Änderungen bzw. Ergänzungen der Standardangebote für TAL und IP-Bitstrom können auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Hiermit wird den Nachfragern und potenziellen Nachfragern nach den entsprechenden Zugangsleistungen Gelegenheit gegeben, zu dem Standardangebot bis zum 04.11.2013 Stellung zu nehmen.
Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 14.11.2013, 10.00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.
Anlagen
BK3d-13-056_TAL-Standardangebot (zip / 1 MB)
BK3d-13-056_IP-Bitstrom-Standardangebot (zip / 638 KB)
BK3d-13-056_Vereinbarung Anbieterwechsel (zip / 761 KB)
BK3d-13/056
Stand: 02.10.2013