BK3-13-061 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

Antrag der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Konfigurationsmaßnahmen, Automatisches Überlauf-Routing, Manuelles Ausfall-Routing im Zusammenhang mit ICAs

Die Telekom Deutschland GmbH hat mit Schreiben vom 21.11.2013 die Genehmigung der Entgelte der nachstehenden Leistungen für den Zeitraum ab dem 01.02.2014 mit einer Genehmigungsdauer von 3 Jahren beantragt.

Die beantragten Entgelte werden nachstehend veröffentlicht:

ICAsCustomer Sited“,
ICAsCustomer Sited mit Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited mit Doppelabstützung“,
ICAsCustomer Sited mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s“,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung“,
ICAsCustomer Sited 16x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s“,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung“,
ICAsCustomer Sited 21x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s“,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s mit Zweiwegeführung“,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung“,
ICAsCustomer Sited 63x2 Mbit/s mit Doppelabstützung und Zweiwegeführung“,

ICAsPhysical Co-location“,
ICAsPhysical Co-location mit Doppelabstützung“


1.) Konfigurationsmaßnahmen

a. Bereitstellung, Realisierung der Erstzusammenschaltung bzw. Erweiterung der Zusammenschaltung um weitere oder neue EZB
LeistungEntgelt
Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je Bestellung260,14 €

(Die Bearbeitungspauschale gilt für alle Positionen unter Punkt 1.) a. mit Ausnahme der Position „Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste“ und für alle Positionen unter 2.) mit Ausnahme der Position b.) der Position „Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlaufroutings“.)

nachfolgende Entgelte je betroffener VE:
LeistungEntgelte
Einrichtung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl49,57 €
bei gleichzeitiger Einrichtung der VNB- und TNB-Kennzahl für die betroffenen EZB:
VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Fern]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort] und –B.2 [Fern]
55,63 €
Einrichtung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl für die betroffenen EZB:
VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Fern]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort] und –B.2 [Fern]
49,55 €
Einrichtung der Leitweglenkung zu einer Sonderhinweisansage nur für Tele­kom-B.2 [Fern]19,50 €
Einrichtung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste im IN (z. B. Telekom-O.5, etc.)20,47 €
Einrichtung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen von Zusammenschal­tungsdiensten im Basisnetz (z. B. Telekom-O.12, etc.)25,56 €
Einrichtung der Leitweglenkung von Routing-Kennzahlen für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz (z. B. ICP-B.32)28,67 €
Einrichtung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbetrei­bern oder innovativen Zusammenschaltungsdiensten48,35 €
nachfolgendes Entgelt je betroffener zentraler Netzknoten:
LeistungEntgelte
Einrichtung des MTP/SCCP-Routings für CCBS/CCNR für Telekom-B.1, Telekom B.2 und ICP-B.1180,65 €
nachfolgendes Entgelt je Bestandsrufnummer:
LeistungEntgelte
Einrichtung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste zur Auswahl nach den Ursprüngen
internationale Telefonnetze (z. B. ICP-O.6-I, etc.),
nationale Mobilfunknetze (z. B. ICP-Z.13, etc.),
zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel (z. B. Telekom-O.5, etc.),
je Bestandsrufnummer
0,58 €
zuzüglich Bearbeitungspauschale (IN) für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je Bestellung89,21 €


b.) Zusätzliche Preise bzgl. der Folgemaßnahmen im Telefonnetz der Deutschen Telekom:

Änderung/Aufhebung der Zusammenschaltung in bestehenden EZB
LeistungEntgelte
Bearbeitungspauschale für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung,
je Bestellung
448,08 €

(Die Bearbeitungspauschale gilt für alle Positionen unter Punkt 1.) b. mit Ausnahme der Position „Änderung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste“ und für alle Positionen unter Punkt 2.) mit Ausnahme der Position b.) „Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlauf-Routings“.)

nachfolgende Entgelte je betroffener VE:
LeistungEntgelte
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die VNB-Kennzahl durch Änderung der EZB:
VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Fern]; VNB-Kennzahl für Telekom-B.2 [Ort] und -B.2 [Fern]
50,42 €
Einrichtung/Aufhebung der Leitweglenkung zu einer Sonderhinweisansage nur für Telekom-B.2 [Fern]19,50 €
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für die TNB-Kennzahl durch Änderung der EZB51,13 €
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste im IN (z. B. Telekom-O.5, etc.)20,00 €
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Dienstekennzahlen von Zusammenschaltungsdiensten im Basisnetz (z. B. Telekom-O.12, etc.)27,11 €
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung von Routing-Kennzahlen für Zusammenschaltungsdienste im Basisnetz (z. B. ICP-B.32)20,04 €
Änderung/Aufhebung der Leitweglenkung für Netzkennzahlen von (Mobilfunk) Netzbetreibern oder innovativen Zusammenschaltungsdiensten36,67 €
nachfolgendes Entgelt je betroffener zentraler Netzknoten:
LeistungEntgelte
Änderung/Aufhebung des MTP/SCCP-Routings für CCBS/CCNR für Telekom-B.1, Telekom-B.2 und ICP-B.1 173,98 €
nachfolgendes Entgelt je Bestandsrufnummer:
LeistungEntgelte
Änderung der IN-Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste zur Auswahl nach den Ursprüngen
internationale Telefonnetze (z.B. ICP-O.6-I, etc.),
nationale Mobilfunknetze (z.B. ICP-Z.13, etc.),
zur Unterbindung der Zuführung von Verkehr von ÖTel (z. B. Telekom-O.5,
etc.) sowie die Aufhebung der IN- Leitweglenkung für Zusammenschaltungsdienste, je Bestandsrufnummer
0,58 €
zuzüglich Bearbeitungspauschale (IN) für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung,
je Bestellung
für Änderung der IN-Leitweglenkung und
für Aufhebung der IN-Leitweglenkung
89,21 €
nachfolgendes Entgelt je Netzübergang:
LeistungEntgelte
Freischaltung/Aufhebung zusätzlicher Zusammenschaltungsdienste bzw. von Dienstekennzahlen am Netzübergang 28,91 €
nachfolgende Entgelte je ICAs:
LeistungEntgelte
Änderung der Bündelaufteilung100,48 €
Änderung der Zeichengabekanäle31,91 €


2.) Automatisches Überlauf-Routing

a.) Einrichtung/Änderung/Aufhebung des Automatischen Überlauf-Routings

nachfolgende Entgelte je betroffener VE:
LeistungEntgelte
von LEZB in zugehörigen SEZB30,54 €
von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB30,54 €
von SEZB in zugehörigen GEZB30,54 €
von GEZB in anderen GEZB28,70 €

b.) Sperrung/Entsperrung des Automatischen Überlauf-Routings

nachfolgende Entgelte je betroffener VE:
LeistungEntgelte
von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB96,92 €
von SEZB in zugehörigen GEZB96,92 €
von GEZB in anderen GEZB80,51 €
c.) Überlaufkapazitäten, jährlich, je 64 kbit/s
LeistungEntgelte
von LEZB in zugehörigen GEZB ohne Anschaltung am zugehörigen SEZB177,83 €
von SEZB in zugehörigen GEZB177,83 €
von GEZB in anderen GEZB277,99 €


3.) Manuelles Ausfall-Routing für die Verkehrsrichtung Deutsche Telekom -> ICP

Einrichtung/Aufhebung/Aktivierung/Deaktivierung des manuellen Ausfall-Routings

nachfolgende Entgelte je betroffener VE:
LeistungEntgelte
Einrichtung121,03 €
Aufhebung107,96 €
Aktivierung116,60 €
Deaktivierung89,51 €


Dem Entgeltgenehmigungsantrag liegen in Anlage 3 Erläuterungen zur Preisbildung bei. Diese sollen allgemein die Preisbildung verdeutlichen und speziell die Berechnung der Preise für bestimmte Einzelpositionen transparent machen.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3f-13/061 geführt.

Der Antrag nebst den beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14 -4712 oder -4716 eingesehen werden.

Eine öffentlich mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet am 17.12.2013, 11:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 statt.

Die Beschlusskammer beabsichtigt allerdings, vorausgesetzt der Zustimmung aller Beteiligten, auf die Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu verzichten.

Die Telekom Deutschland GmbH hat bereits erklärt, dass sie auf die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung verzichtet.


BK 3f-13/061

Tenor des Beschlusses

Stand: 27.11.2013

Mastodon