BK3-13-064
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
Antrag der Unitymedia NRW GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die Unitymedia NRW GmbH hat mit Schreiben vom 22.11.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt:
1. Entgelte
ab dem 21.11.2013
1.1 für die Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz der Antragstellerin Entgelte in Höhe des gegenüber der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgeltes für die Leistung Telekom B.1 gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur im Verfahren BK3c-12/089 in folgender Höhe zu genehmigen:
Bereich | Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
---|---|---|
Tarifzone I | 0,0036 €/Min | 0,0025 €/Min |
1.2 für die Zusammenschaltung über Interconnection-Anschlüsse (ICAs) der Antragstellerin mit PSTN-Technologie die im Verfahren BK3-12-084 der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgelte für ICAs in folgender Höhe zu genehmigen:
Pos. | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
1.2.1.1 | Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s | 483,20 Euro |
1.2.1.2 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 764,22 Euro |
Pos. | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
1.2.2.1 | Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr | 331,65 Euro |
Pos. | Leistung | Entgelt (netto) |
---|---|---|
1.2.3.1 | Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrsweglenkung und –registrierung) | Nach Aufwand |
1.2.3.2 | Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) | Nach Aufwand |
1.3 für die Zusammenschaltung über Interconnection Anschlüsse der Antragstellerin mit IP-Technologie die im Verfahren BK3-13-053 der Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte für N-ICAs in folgender Höhe zu genehmigen:
1.3.1 Einmaliges Bereitstellungsentgelt
Leistung | Bereitstellungsentgelt |
---|---|
Anschlusslinie | 1.600,00 € |
Kollokationszuführung | 1.600,00 € |
umfasst Bandbreiten von 2 bis 10 Gbit/s | Bereitstellungsentgelt |
---|---|
Anschlusslinie | 1.800,00 € |
Kollokationszuführung | 1.800,00 € |
1.3.2 Jährliches Überlassungsentgelt
Leistung | Überlassungsentgelt |
---|---|
Anschlusslinie | 5.950,00 € |
Kollokationszuführung | 1.000,00 € |
umfasst Bandbreiten von 2 bis 10 Gbit/s | Überlassungsentgelt |
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Anschlusslinie | 8.100,00 € |
Kollokationszuführung | 1.665,00 € |
Sonderbauweise | Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation, nach Aufwand |
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Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung des Netzabschlusses | nach Aufwand |
2. Vorläufige Genehmigung der Entgelte
die beantragten Entgelte für die Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz der Antragstellerin nach Ziffer 1.1 im Wege einer vorläufigen Anordnung gemäß § 130 TKG vorläufig zu genehmigen.
3. Befristung
die genehmigten Entgelte bis zum 30.11.2014 befristet zu genehmigen.
BK3g-13/064
Stand: 25.11.2013