BK3-13-065 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

Antrag der Kabel BW GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die Kabel BW GmbH hat mit Schreiben vom 22.11.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt:

1. Entgelte

ab dem 21.11.2013

1.1 für die Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz der Antragstellerin Entgelte in Höhe des gegenüber der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgeltes für die Leistung Telekom B.1 gemäß Beschluss der Bundesnetzagentur im Verfahren BK3c-12/089 in folgender Höhe zu genehmigen:

Entgelte der Tarifzone I
Peak-TarifOff-Peak Tarif
0,0036 €/Min0,0025 €/Min

1.2 für die Zusammenschaltung über Interconnection-Anschlüsse (ICAs) der Antragstellerin mit PSTN-Technologie die im Verfahren BK3-12-084 der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgelte für ICAs in folgender Höhe zu genehmigen:

1.2.1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
PositionLeistungEntgelt
(netto)
1.2.1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s483,20 Euro
1.2.1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr764,22 Euro
1.2.2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle
PositionLeistung

Entgelt

(netto)

1.2.2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr331,65 Euro
1.2.3 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
PositionLeistungEntgelt
(netto)
1.2.3.1Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrsweglenkung und –registrierung)Nach Aufwand
1.2.3.2Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)Nach Aufwand

1.3 für die Zusammenschaltung über Interconnection Anschlüsse der Antragstellerin mit IP-Technologie die im Verfahren BK3-13-053 der Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte für N-ICAs in folgender Höhe zu genehmigen:

1.3.1 Einmaliges Bereitstellungsentgelt

Ethernet 1 Gbit/s
LeistungBereitstellungsentgelt
Anschlusslinie1.600,00 €
Kollokationszuführung1.600,00 €
Ethernet 10 Gbit/s
umfasst Bandbreiten
von 2 bis 10 Gbit/s
Bereitstellungsentgelt
Anschlusslinie1.800,00 €
Kollokationszuführung1.800,00 €

1.3.2 Jährliches Überlassungsentgelt

Ethernet 1 Gbit/s
LeistungÜberlassungsentgelt
Anschlusslinie5.950,00 €
Kollokationszuführung1.000,00 €
Ethernet 10 Gbit/s
umfasst Bandbreiten
von 2 bis 10 Gbit/s
Überlassungsentgelt
Anschlusslinie8.100,00 €
Kollokationszuführung1.665,00 €

1.3.2 Zusätzliche Preise

Zusätzliche Preise
SonderbauweiseMehrkosten gegenüber der Standardinstallation, nach Aufwand
Verlegung, Auswechslung bzw. Änderung des Netzabschlussesnach Aufwand

2. Vorläufige Genehmigung der Entgelte

die beantragten Entgelte für die Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz der Antragstellerin nach Ziffer 1.1 im Wege einer vorläufigen Anordnung gemäß § 130 TKG vorläufig zu genehmigen.

3. Befristung

die genehmigten Entgelte bis zum 30.11.2014 befristet zu genehmigen.

BK3g-13/065

Stand: 25.11.2013

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