BK3-13-070 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der Broadnet Services GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die Broadnet Services GmbH hat mit Schreiben vom 25.11.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt

  1. für den Genehmigungszeitraum ab dem 20.11.2013 für die Leistung Broadnet-B.1 Tarifzone I (Verbindungen ins das Telefonnetz national der Broadnet aus den Telefonnetzen von ICP) und Broadnet-B.32 ein Entgelt in dergleichen Höhe, wie es durch die Telekom Deutschland GmbH für die äquivalente Leistung beantragt wurde. Für die Bezifferung der zu genehmigenden Entgelte wird auf den unter dem Aktenzeichen BK3-12-89 veröffentlichten Entgeltantrag der Telekom Deutschland GmbH verwiesen.

    a. Beantragt wird die Genehmigung reziproker Entgelte auf Basis der Anwendung der Anlage F "Einzugsbereiche" der mit der Telekom Deutschland GmbH geschlossenen Zusammenschaltungsvereinbarung vom 23.10.2003 in der Fassung vom 15.03.2007, verlängert durch Fortsetzungsvereinbarung vom 05.07.2007.

    b. Hilfsweise wird die Genehmigung reziproker Entgelte entsprechend der eigenen Netzstruktur beantragt

  2. Sollte einem anderen Teilnehmernetzbetreiber für Terminierungsleistungen auf Zugangsinfrastrukturen mit höheren Anteilen an gemeinsam genutzter Infrastruktur (z.B., FTTC, FTTB) ein höheres Entgelt als das der Telekom gewährt werden, beantragen wir, uns nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung ebenfalls dieses höhere Entgelt zuzusprechen.

  3. die vorläufige Genehmigung dieser Entgelte im Eilverfahren sowie die vorläufige Genehmigung von Entgelten in Höhe der Tarifzone I (local) rückwirkend zum Beginn der Entgeltgenehmigungspflicht bis zum Vorliegen dieser vorläufigen Genehmigung

Die Entgelte werden nur für über PSTN-Zusammenschaltungen übergebene Verbindungen beantragt, da Boradnet derzeit noch keine NGN-Zusammenschaltung anbietet.

BK3g-13/070

Stand: 04.12.2013

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