BK3-13-071
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der mr. net group GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die mr. net group GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 27.11.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1.1. die in Anlage 3 (Preisliste) aufgeführten Entgelte bis zum 30.11.2015 unter Zugrundelegung der Anlage F – Einzugsbereiche der IC-Zusammenschaltungsvereinbarung der Telekom Deutschland GmbH wie sie zum Zeitpunkt des Zugangs dieses Entgeltgenehmigungsantrags bei der Bundesnetzagentur im Extranet der Telekom Deutschland GmbH unter http://www.wholesale-telekom.de, Rubrik Extranet, Netzzusammenschaltung PSTN/ISDN hinterlegt sind, zu genehmigen, soweit sie einer Genehmigungspflicht unterliegen. die in Anlage 3 (Preisliste) aufgeführten Entgelte bis zum 30.11.2015 unter Zugrundelegung der Anlage F – Einzugsbereiche der IC-Zusammenschaltungsvereinbarung der Telekom Deutschland GmbH wie sie zum Zeitpunkt des Zugangs dieses Entgeltgenehmigungsantrags bei der Bundesnetzagentur im Extranet der Telekom Deutschland GmbH unter http://www.wholesale-telekom.de, Rubrik Extranet, Netzzusammenschaltung PSTN/ISDN hinterlegt sind, zu genehmigen, soweit sie einer Genehmigungspflicht unterliegen.
1.2 Hilfsweise die in Anlage 3 (Preisliste) aufgeführten Entgelte bis zum 30.11.2015 unter Zugrundelegung der in Anlage 4 unter 4.2. dargestellten eigenen Netzstruktur der Antragstellerin zu genehmigen, soweit sie einer Genehmigungspflicht unterliegen.
2. hiermit als Sicherungsmaßnahme zur Genehmigung im Rahmen des Entgeltverfahrens im Wege der vorläufigen Anordnung die Entgelte für die Terminierungsleistung für die Leistung mr. net group–B.1 ab dem 20.11.2013 gemäß der beiliegenden Anlage 9 (Preisliste vorläufige Anordnung) zu genehmigen.
Die Genehmigung gem. Ziffer 2 Abs.1 soll sich im Wege der vorläufigen Anordnung ausschließlich auf einen netzweiten Einzugsbereich beziehen.
3.die in Anlage 11 (Preise für Interconnectionanschlüsse und Konfigurationsmaßnahmen) genannten Preise für die Infrastrukturmaßnahmen der Antragstellerin zu genehmigen.
BK3g-13/071
Stand: 04.12.2013