BK3-13-076 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zum Teilnehmeranschluss

§ 9 TEntgV 1996

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH auf Genehmigung der Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, monatliche Überlassungsentgelte für den Zeitraum vom 01.04.2001 bis 31.03.2003 bzw. 30.04.2003

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Telekom Deutschland GmbH vom 29.11.2013 wegen rückwirkender Genehmigung von Entgelten für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Überlassungsentgelte 01.04.2001 bis 31.03. bzw. 30.04.2003) hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 17.12.2013 beschlossen:

Der Antrag wird abgelehnt.

BK3c-13-076

Stand: 04.12.2013

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