BK3-13-077 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der multiConnect GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die multiConnect GmbH hat mit Schreiben vom 29.11.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt:

1. Für den Zeitraum ab dem 20.11.2013 bis zum 31.12.2014 beantragt sie die Entgeltgenehmigung für die Leistung multiConnect-B.1, Verbindungen in das Telefonnetz national der multiConnect aus dem Telefonnetz von ICP in Höhe von 0,0053 €/Min zur Hauptverkehrszeit und 0,0037 €/min. zur Nebenverkehrszeit.

2. Für den Zeitraum ab dem 20.11.2013 bis zum 31.12.2014 beantragt sie die Entgeltgenehmigung für die Leistung multiConnect-B.32, Verbindungen zu nationalen Teilnehmerrufnummern (0)32 am Telefonnetz national der multiConnect aus dem Telefonnetz von ICP in Höhe von 0,0060 €/Min zur Hauptverkehrszeit und 0,0044 €/min. zur Nebenverkehrszeit.

Für die Grundlagen der Tarifierung wird auf Anlage multiConnect Tarifierung, Spiegelung der Anlage F verwiesen.

3. Des Weiteren beantragt sie eine vorläufige Genehmigung der Terminierungsentgelte für die Leistung multiConnect-B.1. Diese wird im Rahmen des Antrages auf vorläufige Entgeltgenehmigung nur als netzweit einheitliche Genehmigung ohne Berücksichtigung der Netzstruktur beantragt.

4. Sollten sich die unter Nr.3 beantragten Entgelte als nicht vorläufig genehmigungsfähig erweisen, so stellt sie hilfsweise den Antrag auf vorläufige Genehmigung von Entgelten, die jedenfalls nicht unter denen der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-12-089 zur Leistung Telekom-B.1 genehmigten Entgelten von Tarifzone I, 0,0036 EUR/Minute Peak-Tarif und 0,0025 EUR/Minute Off-peak-Tarif liegen. Diese wird im Rahmen des Antrages auf vorläufige Entgeltgenehmigung nur als netzweit einheitliche Genehmigung ohne Berücksichtigung der Netzstruktur beantragt.

5. Des Weiteren beantragt sie eine vorläufige Genehmigung der Terminierungsentgelte für die Leistung multiConnect-B.32.

6. Sollten sich die unter Nr.5 beantragten Entgelte als nicht vorläufig genehmigungsfähig erweisen, so stellen wir hilfsweise den Antrag auf vorläufige Genehmigung von Entgelten, die jedenfalls nicht unter denen der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-12-089 zur Leistung Telekom-B.32 genehmigten Entgelten von 0,0037 EUR/Minute Peak-Tarif und 0,0026 EUR/Minute Off-peak-Tarif liegen.

7. Hilfsweise für den Fall, dass die dem Antrag zu 1. zugrundeliegende Spiegelung der Anlage F als nicht genehmigungsfähig abgelehnt wird, wird bezogen auf die Leistung multiConnect-B.1 hilfsweise ab dem 20.11.2013 bis zum 31.12.2014 die Tarifierung nach der Anlage multiConnect Tarifierung aktuelle Netzstruktur beantragt.

8. Für den Fall, dass die dem Antrag zu 2. zugrundeliegende Spiegelung der Anlage F als nicht genehmigungsfähig abgelehnt wird, wird bezogen auf die Leistung multiConnect-B.32 hilfsweise ab dem 20.11.2013 bis zum 31.12.2014 die Tarifierung nach der Anlage multiConnect Tarifierung aktuelle Netzstruktur beantragt.

9. Des Weiteren beantragt sie bezüglich des Hilfsantrags zu 7.eine vorläufige Genehmigung der Terminierungsentgelte für die Leistung multiConnect-B.1 .

10. Sollten sich die unter Nr.9 beantragten Entgelte als nicht vorläufig genehmigungsfähig erweisen, beantragt sie hilfsweise die vorläufige Genehmigung von Entgelten, die jedenfalls nicht unter denen der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-12-089 zur Leistung Telekom-B.1 genehmigten Entgelten von Tarifzone I, 0,0036 EUR/Minute Peak-Tarif und 0,0025 EUR/Minute Off-peak-Tarif liegen.

11. Des Weiteren beantragt sie bezüglich des Hilfsantrags zu 8. eine vorläufige Genehmigung der Terminierungsentgelte für die Leistung multiConnect-B.32.

12. Sollten sich die unter Nr.11 beantragten Entgelte als nicht vorläufig genehmigungsfähig erweisen, so beantragt sie hilfsweise die vorläufige Genehmigung von Entgelten, die jedenfalls nicht unter denen der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-12-089 zur Leistung Telekom-B.32 genehmigten Entgelten von 0,0037 EUR/Minute Peak-Tarif und 0,0026 EUR/Minute Off-peak-Tarif liegen.

13. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die nach Nr. 1,2,3,5,7,8,9 und 11 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragt sie für die multiConnect GmbH nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.

BK3g-13/077

Stand: 13.12.2013

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