BK3-13-078
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der toplink GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die toplink GmbH hat mit Schreiben vom 03.12.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt:
rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das PSTN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das PSTN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
0,0036 €/Minute
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
0,0025 €/Minute
rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das NGN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-N-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das NGN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-N-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
0,0036 €/Minute
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
0,0025 €/Minute
rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen über das PSTN der toplink zum Dienst 032 von toplink aus dem Telefonnetz von ICP (toplink-B.32 (F)) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen über das PSTN der Antragstellerin zum Dienst 032 von toplink aus dem Telefonnetz von ICP (toplink-B.32 (F)) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
0,0037€/Minute
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
0,0026 €/Minute
rückwirkend ab dem 21.11.2013 die nachfolgend aufgeführten Entgelte für Infrastrukturkosten hinsichtlich der technischen Zusammenschaltung im PSTN wie folgt zu genehmigen:
1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte Position Leistung Preis in € ohne USt. 1.1 Bereitstellung Intra-Building-Abschnitt, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-13/052 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts. 1.2 Überlassung Intra-Building-Abschnitt, kalenderjährlich je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt, (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-13/052 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle Position Leistung Preis in € ohne USt. 2.1 Jährliches Überlassungsentgelt für einen Zentralen Zeichengabekanal (ZZK7) In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-13/052 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
3 Entgelte für Störungsbeseitigung Leistung Preis in € ohne USt. Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von toplink Entsprechend des Antrags in dem Verfahren BK3c-13/052 ein Entgelt nach Aufwand zu genehmigen.
4 Entgelte für Kollokationsleistungen Position Leistung Preis in € ohne USt. 4.1 Bereitstellung von Kollokationsfläche Entsprechend des Antrags in dem Verfahren BK3c-13/052 ein Entgelt nach Aufwand zu genehmigen. 4.2 Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsflächen) Entsprechend des Antrags in dem Verfahren BK3c-13/052 ein Entgelt nach Aufwand zu genehmigen.
5 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen Position Leistung Preis in € ohne USt. 5.1 Maßnahmen zur Einrichtung und Planung der Zusammenschaltungs-Verbindung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung) Entsprechend des Antrags in dem Verfahren BK3c-13/052 ein Entgelt nach Aufwand zu genehmigen. 5.2 Durchführung von Interoperabilitätstests bei Erstanschaltung und sonstige nach Implementierung notwendige Tests von toplink, sowie Stornierung von Testfenster Entsprechend des Antrags in dem Verfahren BK3c-13/052 ein Entgelt nach Aufwand zu genehmigen.
hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die nachfolgend aufgeführten Entgelte für Infrastrukturkosten hinsichtlich der technischen Zusammenschaltung im PSTN wie folgt zu genehmigen:
1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte Position Leistung Preis in € ohne USt. 1.1 Bereitstellung Intra-Building-Abschnitt, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) 483,55 1.2 Überlassung Intra-Building-Abschnitt, kalenderjährlich je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt, (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr 621,92
2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle Position Leistung Preis in € ohne USt. 2.1 Jährliches Überlassungsentgelt für einen Zentralen Zeichengabekanal (ZZK7) 208,54
3 Entgelte für Störungsbeseitigung Leistung Preis in € ohne USt. Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von toplink Nach Aufwand
4 Entgelte für Kollokationsleistungen Position Leistung Preis in € ohne USt. 4.1 Bereitstellung von Kollokationsfläche Nach Aufwand 4.2 Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsflächen) Nach Aufwand
5 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen Position Leistung Preis in € ohne USt. 5.1 Maßnahmen zur Einrichtung und Planung der Zusammenschaltungs-Verbindung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung) Nach Aufwand 5.2 Durchführung von Interoperabilitätstests bei Erstanschaltung und sonstige nach Implementierung notwendige Tests von toplink, sowie Stornierung von Testfenster Nach Aufwand
- für den Fall, dass ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziff. 1 bis 4 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommt, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung ebenfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.
zudem bis zum Abschluss des Entgeltverfahrens vorläufig,
- rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das PSTN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
- hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das PSTN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
0,0036 €/Minute
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
0,0025 €/Minute
- rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das PSTN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:
- rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das NGN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-N-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
- hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das NGN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-N-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
0,0036 €/Minute
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
0,0025 €/Minute
- rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das NGN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-N-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:
- rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen über das PSTN der Antragstellerin zum Dienst 032 von toplink aus dem Telefonnetz von ICP (toplink-B.32 (F)) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK)
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
- hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen über das PSTN der Antragstellerin zum Dienst 032 von toplink aus dem Telefonnetz von ICP (toplink-B.32 (F)) wie folgt zu genehmigen:
Haupttarif (PEAK))
Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
0,0037 €/Minute
Nebentarif (OFF-PEAK)
Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
0,0026 €/Minute
- rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen über das PSTN der Antragstellerin zum Dienst 032 von toplink aus dem Telefonnetz von ICP (toplink-B.32 (F)) wie folgt zu genehmigen:
rückwirkend ab dem 21.11.2013 die nachfolgend aufgeführten Entgelte für Infrastrukturkosten hinsichtlich der technischen Zusammenschaltung im PSTN wie folgt zu genehmigen:
1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte Position Leistung Preis in € ohne USt. 1.1 Bereitstellung Intra-Building-Abschnitt, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-13/052 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts. 1.2 Überlassung Intra-Building-Abschnitt, kalenderjährlich je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt, (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-13/052 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle Position Leistung Preis in € ohne USt. 2.1 Jährliches Überlassungsentgelt für einen Zentralen Zeichengabekanal (ZZK7) In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
3 Entgelte für Störungsbeseitigung Leistung Preis in € ohne USt. Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von toplink Nach Aufwand
4 Entgelte für Kollokationsleistungen Position Leistung Preis in € ohne USt. 4.1 Bereitstellung von Kollokationsfläche Nach Aufwand 4.2 Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsflächen) Nach Aufwand
5 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen Position Leistung Preis in € ohne USt. 5.1 Maßnahmen zur Einrichtung und Planung der Zusammenschaltungs-Verbindung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung) Nach Aufwand 5.2 Durchführung von Interoperabilitätstests bei Erstanschaltung und sonstige nach Implementierung notwendige Tests von toplink, sowie Stornierung von Testfenster Nach Aufwand
hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die nachfolgend aufgeführten Entgelte für Infrastrukturkosten hinsichtlich der technischen Zusammenschaltung im PSTN wie folgt zu genehmigen:
1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte Position Leistung Preis in € ohne USt. 1.1 Bereitstellung Intra-Building-Abschnitt, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) 483,55 1.2 Überlassung Intra-Building-Abschnitt, kalenderjährlich je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt, (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr 621,92
2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle Position Leistung Preis in € ohne USt. 2.1 Jährliches Überlassungsentgelt für einen Zentralen Zeichengabekanal (ZZK7) 208,54
3 Entgelte für Störungsbeseitigung Leistung Preis in € ohne USt. Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von toplink Nach Aufwand
4 Entgelte für Kollokationsleistungen Position Leistung Preis in € ohne USt. 4.1 Bereitstellung von Kollokationsfläche Nach Aufwand 4.2 Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsflächen) Nach Aufwand
5 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen Position Leistung Preis in € ohne USt. 5.1 Maßnahmen zur Einrichtung und Planung der Zusammenschaltungs-Verbindung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung) Nach Aufwand 5.2 Durchführung von Interoperabilitätstests bei Erstanschaltung und sonstige nach Implementierung notwendige Tests von toplink, sowie Stornierung von Testfenster Nach Aufwand
BK3g-13/078
Stand: 13.12.2013