BK3-13-078 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der toplink GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die toplink GmbH hat mit Schreiben vom 03.12.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt.
Sie beantragt:

    1. rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das PSTN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.



    2. hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das PSTN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      0,0036 €/Minute


      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      0,0025 €/Minute

    1. rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das NGN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-N-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:

      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.


    2. hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das NGN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-N-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      0,0036 €/Minute

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      0,0025 €/Minute


    1. rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen über das PSTN der toplink zum Dienst 032 von toplink aus dem Telefonnetz von ICP (toplink-B.32 (F)) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.


    2. hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen über das PSTN der Antragstellerin zum Dienst 032 von toplink aus dem Telefonnetz von ICP (toplink-B.32 (F)) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      0,0037€/Minute

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      0,0026 €/Minute


    1. rückwirkend ab dem 21.11.2013 die nachfolgend aufgeführten Entgelte für Infrastrukturkosten hinsichtlich der technischen Zusammenschaltung im PSTN wie folgt zu genehmigen:

      1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      1.1Bereitstellung Intra-Building-Abschnitt, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent)In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-13/052 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
      1.2Überlassung Intra-Building-Abschnitt, kalenderjährlich je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt, (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 JahrIn der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-13/052 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.


      2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      2.1Jährliches Überlassungsentgelt für einen Zentralen Zeichengabekanal (ZZK7)In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-13/052 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.


      3 Entgelte für Störungsbeseitigung
      LeistungPreis in € ohne USt.
      Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von toplinkEntsprechend des Antrags in dem Verfahren BK3c-13/052 ein Entgelt nach Aufwand zu genehmigen.


      4 Entgelte für Kollokationsleistungen
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      4.1Bereitstellung von KollokationsflächeEntsprechend des Antrags in dem Verfahren BK3c-13/052 ein Entgelt nach Aufwand zu genehmigen.
      4.2Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsflächen)Entsprechend des Antrags in dem Verfahren BK3c-13/052 ein Entgelt nach Aufwand zu genehmigen.


      5 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      5.1Maßnahmen zur Einrichtung und Planung der Zusammenschaltungs-Verbindung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung)Entsprechend des Antrags in dem Verfahren BK3c-13/052 ein Entgelt nach Aufwand zu genehmigen.
      5.2Durchführung von Interoperabilitätstests bei Erstanschaltung und sonstige nach Implementierung notwendige Tests von toplink, sowie Stornierung von TestfensterEntsprechend des Antrags in dem Verfahren BK3c-13/052 ein Entgelt nach Aufwand zu genehmigen.



    2. hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die nachfolgend aufgeführten Entgelte für Infrastrukturkosten hinsichtlich der technischen Zusammenschaltung im PSTN wie folgt zu genehmigen:

      1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      1.1Bereitstellung Intra-Building-Abschnitt, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent)483,55
      1.2Überlassung Intra-Building-Abschnitt, kalenderjährlich je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt, (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr621,92


      2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      2.1Jährliches Überlassungsentgelt für einen Zentralen Zeichengabekanal (ZZK7)208,54


      3 Entgelte für Störungsbeseitigung
      LeistungPreis in € ohne USt.
      Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von toplinkNach Aufwand


      4 Entgelte für Kollokationsleistungen
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      4.1Bereitstellung von KollokationsflächeNach Aufwand
      4.2Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsflächen)Nach Aufwand


      5 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      5.1Maßnahmen zur Einrichtung und Planung der Zusammenschaltungs-Verbindung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung)Nach Aufwand
      5.2Durchführung von Interoperabilitätstests bei Erstanschaltung und sonstige nach Implementierung notwendige Tests von toplink, sowie Stornierung von TestfensterNach Aufwand


  1. für den Fall, dass ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziff. 1 bis 4 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommt, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung ebenfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.

zudem bis zum Abschluss des Entgeltverfahrens vorläufig,

    1. rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das PSTN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.


    2. hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das PSTN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      0,0036 €/Minute

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      0,0025 €/Minute

    1. rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das NGN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-N-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.


    2. hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen in das NGN der Antragstellerin bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkopplungsebene (toplink-N-B.1, Tarifzone I) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      0,0036 €/Minute

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      0,0025 €/Minute

    1. rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen über das PSTN der Antragstellerin zum Dienst 032 von toplink aus dem Telefonnetz von ICP (toplink-B.32 (F)) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK)
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.


    2. hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die Entgelte für Verbindungen über das PSTN der Antragstellerin zum Dienst 032 von toplink aus dem Telefonnetz von ICP (toplink-B.32 (F)) wie folgt zu genehmigen:

      Haupttarif (PEAK))
      Werktags 09.00 bis 18.00 Uhr:
      0,0037 €/Minute

      Nebentarif (OFF-PEAK)
      Werktags 18.00 bis 09.00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen ganztägig:
      0,0026 €/Minute

    1. rückwirkend ab dem 21.11.2013 die nachfolgend aufgeführten Entgelte für Infrastrukturkosten hinsichtlich der technischen Zusammenschaltung im PSTN wie folgt zu genehmigen:

      1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      1.1Bereitstellung Intra-Building-Abschnitt, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent)In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-13/052 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.
      1.2Überlassung Intra-Building-Abschnitt, kalenderjährlich je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt, (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 JahrIn der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3-13/052 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.


      2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      2.1Jährliches Überlassungsentgelt für einen Zentralen Zeichengabekanal (ZZK7)In der Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK 3c-12/089 beantragten Entgelts zu genehmigen, mindestens jedoch in Höhe des genehmigten Entgelts.


      3 Entgelte für Störungsbeseitigung
      LeistungPreis in € ohne USt.
      Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von toplinkNach Aufwand


      4 Entgelte für Kollokationsleistungen
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      4.1Bereitstellung von KollokationsflächeNach Aufwand
      4.2Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsflächen)Nach Aufwand


      5 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      5.1Maßnahmen zur Einrichtung und Planung der Zusammenschaltungs-Verbindung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung)Nach Aufwand
      5.2Durchführung von Interoperabilitätstests bei Erstanschaltung und sonstige nach Implementierung notwendige Tests von toplink, sowie Stornierung von TestfensterNach Aufwand



    2. hilfsweise rückwirkend ab dem 21.11.2013 die nachfolgend aufgeführten Entgelte für Infrastrukturkosten hinsichtlich der technischen Zusammenschaltung im PSTN wie folgt zu genehmigen:

      1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      1.1Bereitstellung Intra-Building-Abschnitt, einmalig je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent)483,55
      1.2Überlassung Intra-Building-Abschnitt, kalenderjährlich je 2 Mbit/s-Intra-Building-Abschnitt, (2.048 kBit/s-Leitungsäquivalent) bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr621,92


      2 Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      2.1Jährliches Überlassungsentgelt für einen Zentralen Zeichengabekanal (ZZK7)208,54


      3 Entgelte für Störungsbeseitigung
      LeistungPreis in € ohne USt.
      Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches von toplinkNach Aufwand


      4 Entgelte für Kollokationsleistungen
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      4.1Bereitstellung von KollokationsflächeNach Aufwand
      4.2Überlassung von Kollokationsfläche (Raummiete, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsflächen)Nach Aufwand


      5 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
      PositionLeistungPreis in € ohne USt.
      5.1Maßnahmen zur Einrichtung und Planung der Zusammenschaltungs-Verbindung (insbesondere Verkehrslenkung und -registrierung)Nach Aufwand
      5.2Durchführung von Interoperabilitätstests bei Erstanschaltung und sonstige nach Implementierung notwendige Tests von toplink, sowie Stornierung von TestfensterNach Aufwand

BK3g-13/078

Stand: 13.12.2013

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