BK3-13-081 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH hat mit Schreiben vom 04.12.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

  1. Rückwirkend zum 20. November 2013 wird für die Leistung KDVS-B.1 (Verbindungen zu Teilnehmeranschlüssen im öffentlichen Telefonnetz der KDVS mit geographischen
    Zielrufnummern bei Zusammenschaltung auf der untersten Netzkoppelungsebene) ein Entgelt in Höhe von 0,0036 Euro/Minute in der Hauptzeit werktags (Montag bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie ein Entgelt in Höhe von 0,0025 Euro/Minute in der Nebenzeit (Werktage in der Zeit von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr; Samstage, Sonntage und bundeseinheitliche Feiertage jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) genehmigt.

  2. Rückwirkend zum 20. November 2013 wird für die Leistung KDVS-B.32 (Verbindungen zu Teilnehmeranschlüssen im öffentlichen Telefonnetz der KDVS mit nichtgeographischen, ortsunabhängigen Zielrufnummern der 032er-Gassen) ein Entgelt in Höhe von 0,0037 Euro/Minute in der Hauptzeit werktags (Montag bis Freitag mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage) von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie ein Entgelt in Höhe von 0,0026 Euro/Minute in der Nebenzeit (Werktage in der Zeit von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr; Samstage, Sonntage und bundeseinheitliche Feiertage jeweils von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) genehmigt;

  3. Rückwirkend zum 20. November 2013 werden für die nachstehend aufgeführten Leistungen die folgenden Entgelte genehmigt:

    a) Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
    PositionLeistungEntgelt
    in EUR, netto
    3) a) aa)Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2 Mbits/s483,55
    3) a) bb)Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2 Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr621,92
    b) Entgelte für Zentrale Zeichengabekanäle
    PositionLeistungEntgelt
    in EUR, netto
    3) b)Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr208,54
    c) Entgelt für Entstörung
    PositionLeistungEntgelt
    in EUR, netto
    3) c)Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereichs von KDVSnach Aufwand
    d) Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
    PositionLeistungEntgelt
    in EUR, netto
    3) d) aa)Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrsweglenkung und – registrierung)nach Aufwand
    3) d) bb)Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) sowie Stornierung von Testfensternnach Aufwand
    3) d) cc)Jährlicher Aufwand für das Betreiben, Entstören und Warten der Zusammenschaltungnach Aufwand


  4. Die Genehmigung für die Entgelte nach den vorstehenden Ziffern 1) und 2) wird jeweils befristet bis zum Ablauf des 30. November 2014 erteilt. Die Genehmigung für die Entgelte nach der vorstehenden Ziffer 3) wird jeweils befristet bis zum Ablauf des 30. November 2016 erteilt.

  5. Die Entgelte nach vorstehenden Ziffern 1) bis 3) werden gemäß § 130 TKG mit Wirkung ab dem 20. November 2013 vorläufig bis zum Wirksamwerden der Entscheidung in der Hauptsache genehmigt bzw. angeordnet.

BK3g-13/081

Stand: 13.12.2013

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