BK3-13-086
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau hat mit Schreiben vom 05.12.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
Die Daten- und Telekommunikations- GmbH beantragt die folgenden Entgelte ab dem 20.11.2013 wie folgt zu genehmigen:
Für die Terminierungsleistung ("DATEl-B.l") gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) :
Entgelte der Tarifzone 1 Peak-Tarif Off-Peak-Tarif 0,0036 €/Min 0,0025 €/Min
- Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffern 1 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, Daten- und Telekommunikations- GmbH nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.
- Die Genehmigung der Entgelte zu 1 ist bis zum 31.12.2014 befristet. Die Genehmigung der Entgelte zu 2. ist bis zum 30.12.2015 befristet.
- Die unter 1.) beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.
BK3g-13/086
Stand: 13.12.2013