BK3-13-086 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Daten- und Telekommunikations- GmbH Dessau hat mit Schreiben vom 05.12.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

Die Daten- und Telekommunikations- GmbH beantragt die folgenden Entgelte ab dem 20.11.2013 wie folgt zu genehmigen:

  1. Für die Terminierungsleistung ("DATEl-B.l") gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) :

    Entgelte der Tarifzone 1
    Peak-TarifOff-Peak-Tarif
    0,0036 €/Min0,0025 €/Min



  2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffern 1 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, Daten- und Telekommunikations- GmbH nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls dieses höhere Entgelt zu genehmigen.

  3. Die Genehmigung der Entgelte zu 1 ist bis zum 31.12.2014 befristet. Die Genehmigung der Entgelte zu 2. ist bis zum 30.12.2015 befristet.

  4. Die unter 1.) beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

BK3g-13/086

Stand: 13.12.2013

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