BK3-13-094
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der VSE Net GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die VSE Net GmbH hat mit Schreiben vom 09.12.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
- Für die VSE NET werden Entgelte für die Erbringung von Terminierungsleistungen aus Netzen anderer Zusammenschaltungspartner in das Telefonnetz der VSE NET (VSENET-B.1) innerhalb eines netzweiten Einzugsbereiches genehmigt. Der Einzugsbereich umfasst dabei das gesamte derzeitige und zukünftige Netzgebiet der VSE NET.
Die beantragten Entgelte entsprechen der beantragten Entgelthöhe der Telekom Deutschland GmbH aus dem Verfahren BK3-12/089 in Höhe von 0,0053 €/min. im Peak-Tarif und 0,0037 €/min. im Off-Peak-Tarif.
Sofern sich die genehmigten Entgelte der Telekom Deutschland GmbH zukünftig, un-abhängig aus welchem Rechtsgrund, erhöhen, wird beantragt, dass zeitgleich die Entgelte der VSE NET entsprechend erhöht werden.
- Die Entgelte werden rückwirkend ab dem 20.11.2013 mit dem Zeitpunkt der Zustellung der Regulierungsverfügung und zunächst befristet bis 30.11.2014 genehmigt.
- Die Entgelte gemäß Ziffer I. werden zur Sicherung vorläufig gemäß § 130 TKG genehmigt, wobei hier die genehmigten Entgelte aus dem Verfahren BK3-12/089 in Höhe von 0,0036 €/min. im Peak-Tarif und 0,0025 €/min. im Off-Peak-Tarif beantragt werden.
BK3g-13-094
Stand: 12.12.2013