BK3-13-103
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG
Antrag der 01018 GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen
Die 01018 GmbH hat mit Schreiben vom 13.12.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
1. Hauptantrag
1.1 für Verbindungen in das Telefonnetz national der 01018, Terminierungsleistung Tz I, 01018-B.1
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
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0,0053 €/Min. | 0,0037 €/Min. |
hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigte Entgelte
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
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0,0036 €/Min. | 0,0025 €/Min. |
1.2 für die Zusammenschaltung über Interconnection-Anschlüsse (ICAs) mit PSTN-Technologie die im Folgenden aufgeführten Entgelte ab dem 20.11.2013 zu genehmigen:
1.2.1 Entgelte für ICAs „Physical Co-location“
1. Einmalige Bereitstellungsentgelte für den Intra-Building-Abschnitt
Leistung | Entgelte in € |
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Je ICAs 2 Mbit/s | a) 544,11 b) hilfsweise 483,55 |
Leistung | Entgelte in € |
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Je ICAs 2 Mbit/s | a) 544,11 b) hilfsweise 483,55 |
2. Jährliche Überlassungsentgelte für den Intra-Building-Abschnitt
Leistung | Entgelte in € |
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Je ICAs 2 Mbit/s | a) 262,55 b) hilfsweise 621,92 |
1.2.2 Entgelt für den Zentralen Zeichengabekanal
Leistung | Entgelte in € |
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Überlassung ZZK 7 jährlich | a) 471,14 b) hilfsweise 208,54 |
1.2.3 Bearbeitungspauschalen für zentrale Auftragsabwicklung und Fakturierung, je 2 Mbit/s-Verbindung
Leistung | Entgelte in € |
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Wandlung eines ICAs (“Physical Co-location” in “Customer Sited” oder “Physical Co-location” in Physical Co-location”) | a) 556,51 b) hilfsweise 397,89 |
Leistung | Entgelte in € |
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Entstörung mit Störungsursache außerhalb des Verantwortungsbereiches der 01018, je Einsatz je 2 Mbit/s-Verbindung (für alle Ausführungsvarianten) | Nach Aufwand |
Sonderbauweise (Mehrkosten gegenüber der Standardinstallation) | Nach Aufwand |
(Konfigurations-)Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrswegelenkung und –registrierung) | Nach Aufwand |
Konfigurationsmaßnahme zur Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung) | Nach Aufwand |
1.3 bezüglich der Gewährung der Kollokation im Zusammenhang mit ICAs (Ziffer 3 i. V. m. Ziffer 7 der Regulierungsverfügung vom 19.11.2013, BK3g-12/061) folgende Entgelte ab dem 20.11.2013 zu genehmigen:
1.3.1 im Rahmen der Bereitstellung
Position | Bezeichnung | Entgelt in € |
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1.1 | Infrastruktur für physische Kollokation, je bereitgestellter Infrastruktur Standard-kollokationsraum | a) 53.637,62 b) hilfsweise nach Aufwand |
1.2 | Standard-Kollokationsraum (SKR), je Raum | a) 4.430,48 b) hilfsweise nach Aufwand |
1.3.2 im Rahmen der Überlassung
Position | Bezeichnung | Entgelt in € |
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2.1 | Standard-Kollokationsraum (Kaltmiete ohne GEV / RLT), jährlich | 2.220,00 |
2.1.1 | Zzgl. Raum-Luft-Technik, je kW Abwärmeleistung, mindestens jedoch für 1 kW, jährlich | 668,26 |
2.1.2 | Zzgl. individueller Stromverbrauch, je kWh (Niederspannung) | Genehmigtes Entgelt im Rahmen Kollokation TAL, BK 3f-13/051 (29.11.2013) |
2.1.3 | Bearbeitungspauschale für laufende Bestandsführung und Fakturierung je Standard-Kollokationsraum, jährlich | 28,33 |
Position | Bezeichnung | Entgelt in € |
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2.2.1 | Energiekosten | 920,33 |
2.2.2 | Weitere Betriebskosten gem. § 27 Berechnungsverordnung | 296,53 |
1.4 Hilfsweise zu Ziffern 1.1. bis 1.3
Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1.1 bis 1.3. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
1.5 Befristung
Die Genehmigung der unter Ziffern 1.1 bis 1.2 beantragten Entgelte ist bis zum 30.11.2014 befristet. Die Genehmigung der Entgelte unter Ziffern 1.3 und 1.4 ist bis zum 30.11.2016 befristet.
2. Antrag auf vorläufige Genehmigung
Weiterhin beantragt die Antragstellerin gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung reziproke Entgelte in Höhe des gegenüber der Telekom Deutschland GmbH für die Terminierungsleistung 01018-B.1 genehmigten Entgelts (s. Ziffer 1.1) rückwirkend auf den 20.11.2013, dem Zeitpunkt der Genehmigungspflicht, zu genehmigen.
Peak-Tarif | Off-Peak-Tarif |
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0,0036 €/Min. | 0,0025 €/Min. |
BK3g-13/103
Stand: 17.12.2013