BK3-13-109 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Stadtwerke Schwedt GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin sowie für Infrastrukturleistungen

Die Stadtwerke Schwedt GmbH hat mit Schreiben vom 12.12.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

  1. Für die Terminierungsleistung („SDTelecom-B.1“) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1):

    Entgelte für SDTelecom-B.1
    TarifEntgelt
    Peak-Tarif 0,0036 €/Min
    Off-Peak-Tarif0,0025 €/Min


  2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1 und 2 beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, Stadtwerke Schwedt GmbH, nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.

  3. Die Genehmigung der Entgelte zu 1 ist bis zum 30.11.2014 befristet.

  4. Die unter 1.) beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

BK3g-13/109

Stand: 19.12.2013

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