BK3-13-112 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Tenor des Beschlusses in dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrages der Netzquadrat Gesellschaft für Telekommunikation mbH auf Genehmigung der Entgelte für Infrastrukturleistungen im Zusammenhang mit der Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

In dem o.g. Verwaltungsverfahren (Az. BK3g-13/112) hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen beschlossen:

Der Antrag wird abgelehnt.

BK3g-13/112

Stand: 17.07.2014

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