BK3-13-116
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der Ventelo GmbH auf Genehmigung der Entgelte für Infrastrukturleistungen
Die Ventelo GmbH hat mit Schreiben vom 25.11.2013 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt
- für den Genehmigungszeitraum ab dem 20.11.2013 für die Leistungen der Ventelo im Zusammenhang mit Interconnectionanschlüssen Entgelte in dergleichen Höhe, wie sie durch die Telekom Deutschland GmbH für äquivalente Leistungen beantragt wurden. Für die Bezifferung der zu genehmigenden Entgelte wird auf den unter dem Aktenzeichen BK3-12-89 veröffentlichten Entgeltantrag der Telekom Deutschland GmbH verwiesen,
- nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung ebenfalls ein höheres Entgelt zuzusprechen, sollte einem anderen Teilnehmernetzbetreiber für Terminierungsleistungen auf Zugangsinfrastrukturen mit höheren Anteilen an gemeinsam genutzter Infrastruktur (z.B. FTTC, FTTB) ein höheres Entgelt als das der Telekom gewährt werden,
- die vorläufige Genehmigung dieser Entgelte im Eilverfahren.
BK3g-13/116
Stand: 12.03.2014