BK3-14-006
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der sipgate Wireless GmbH auf Genehmigung von Mobilfunk-Terminierungsentgelten
Die sipgate Wireless GmbH hat mit Schreiben vom 07.02.2014 aufgrund der vorläufigen Regulierungsverfügung, Az.: BK3b-13/055, zur Vermeidung rechtlicher und wirtschaftlicher Nachteile mit Wirkung ab dem 03.02.2014 Entgelte gemäß Anlage 1 beantragt.
Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BK3b-14/006 geführt.
Der Antrag nebst der beigefügten Anlagen - mit Ausnahme der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - kann in der BK-Geschäftsstelle der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 08:00 und 14:00 Uhr, nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 0228 / 14-4712 oder -4716 eingesehen werden.
Eine öffentlich-mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 ist für den 06.03.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, im Raum 0.10 terminiert worden.
BK3-14-006_Anlage1 (pdf / 234 KB)
BK3b-14/006
Stand: 11.02.2014