BK3-14-006_vorläufig Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Mobilfunk)

TKG § 35 i. V. m. § 5;
Tenor der vorläufigen Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im virtuellen Mobilfunknetz und weiterer damit in Zusammenhang stehender Leistungsentgelte in dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der sipgate Wireless GmbH

In dem Verwaltungsverfahren aufgrund des Antrags der sipgate Wireless GmbH vom 06.02.2014 wegen Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen im virtuellen Mobilfunknetz der Antragstellerin und weiterer damit in Zusammenhang stehender Leistungsentgelte hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn auf die mündliche Verhandlung vom 06.03.2014 beschlossen:

  1. Gemäß § 130 TKG werden die in den Ziffern 1. und 2. des anliegenden Beschlussentwurfs tenorierten Entgelte rückwirkend ab dem 03.02.2014 vorläufig genehmigt. Die in den dortigen Ziffern 4. und 5. tenorierten Nebenbestimmungen finden vorliegend Anwendung.

  2. Die vorläufige Genehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen gelten bis zum Wirksamwerden der Entscheidung im Hauptsacheverfahren.

Ziffer 1., 2., 4. und 5. des anliegenden Beschlussentwurfs:

1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im virtuellen Mobilfunknetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 03.02.2014 wie folgt genehmigt:
1,79 Cent/Min.

2. Die Entgelte für Zugangsleistungen im Zusammenhang mit der Terminierung im Mobilfunknetz der Antragstellerin werden nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 03.02.2014 wie folgt genehmigt:

1 Entgelte für Intra-Building-Abschnitte
PositionLeistungEntgelt (netto)
1.1Einmaliges Bereitstellungsentgelt je Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s483,20 Euro
1.2Jährliches Überlassungsentgelt für den Intra-Building-Abschnitt 2Mbit/s bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr764,22 Euro
2 Entgelt für Zentrale Zeichengabekanäle
PositionLeistung Entgelt (netto)
2.1Jährliches Überlassungsentgelt für den Zentralen Zeichengabekanal bei einer Mindestüberlassungsdauer von 1 Jahr331,65 Euro
3 Entgelte für Kollokationsleistungen
PositionLeistungEntgelt (netto)
3.1Bereitstellung von KollokationsflächenNach Aufwand
3.2Überlassung von Kollokationsflächen (Raummieten, Energieversorgung, Klimatisierung, Betriebskosten, Bestandsführung, Zutritt zu Kollokationsbereich)Nach Aufwand
4 Entgelte für Zusammenschaltungs- und Konfigurationsmaßnahmen
PositionLeistungEntgelt (netto)
4.1Maßnahmen zur Errichtung und Änderung der Zusammenschaltung (insbesondere Verkehrsweglenkung und –registrierung)Nach Aufwand
4.2Durchführung von Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätstests (einschließlich Anmietung einer Testumgebung)Nach Aufwand

4. Die Genehmigungen nach Ziffern 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass sich die als Vergleichswerte herangezogenen Zugangsentgelte der E-Plus Mobilfunk GmbH & Co. KG nicht unerheblich ändern sollten.

5. Die Genehmigung nach Ziffer 1. steht unter dem Vorbehalt der Änderung für den Fall, dass ein nicht unerheblicher Anteil von Terminierungsleistungen ohne Nutzung einer Luftschnittstelle erbracht werden sollte.

BK 3b-14/006

Stand: 30.04.2014

Mastodon