BK3-14-048 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG

Antrag der MK Netzdienste GmbH & Co. KG auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die MK Netzdienste GmbH & Co. KG hat mit Schreiben vom 26.08.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

  1. Die MK Netzdienste GmbH & Co. KG beantragt hiermit, ihr die Entgelte ab dem 1.12.2014 entsprechend den beantragten oder genehmigten Entgelte der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3c-14/015 zu genehmigen

  2. Die Genehmigung der Entgelte ist bis zum 31.12.2016 befristet.

Weiter beantragt sie,

die unter 1. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.


Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/048

Stand: 10.09.2014

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