BK3-14-051 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH hat mit Schreiben vom 08.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1. Für die Terminierungsleistung („BITel-B.1“) gemäß Ziffer I. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) :

Tarifzone 1
Peak-Tarif
Off-Peak-Tarif
0,0053 €/Min.
0,0037 €/Min.
Hilfsweise beantragt sie für die Terminierungsleistung („BITel-B.1")
Tarifzone 1
Peak-Tarif
Off-Peak-Tarif
0,0024 €/Min.
0,0024 €/Min.
2. Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter der Ziffer 1. beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, beantragen wir, BITel nach dem Vergleichsmarkt und Günstigkeits-prinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
3. Die Genehmigung der Entgelte ist bis zum 31.12.2016 befristet.

Weiter beantragt BITel:

4. Die unter 1. beantragten Entgelte gemäß § 130 TKG in Verbindung mit § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

Die öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/051

Stand: 19.09.2014

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