BK3-14-051 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH

In dem Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der BITel Gesellschaft für Telekommunikation mbH hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.08.2015 beschlossen:

1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2014 wie folgt genehmigt:

Für die Leistung BITel-B.1 (PSTN technologiekonform)

Haupttarif

werktags (Montag-Freitag)
09.00 Uhr - 18.00 Uhr

€/Min

Nebentarif

werktags 18.00 - 09.00 Uhr;
sowie an Samstagen, Sonntagen
und bundeseinheit¬lichen Feiertagen
00.00 Uhr - 24.00 Uhr

€/Min

0,00240,0024

Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Anschlüs-sen mit einer Rufnummer, der in der zentralen Portierungsdatenbank eine PSTN-Portierungskennung der Antragstellerin zugewiesen ist.

2. Die Genehmigung nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 31.12.2016.

3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

BK3g-14/051

Antrag und Dokumentenübersicht

Stand: 18.08.2015

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