BK3-14-052
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der multiConnect GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die multiConnect GmbH hat mit Schreiben vom 09.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
Die Leistung multiConnect-B.1 bestimmt sich gemäß beigefügter Anlage multiConnect-B.1 A.
Das beantragte Entgelt ist beigefügt per Anlage multiConnect-B.1 B. Die Preisliste ist beigefügt mit Anlage multiConnect-B.1 C.
Für die Grundlagen der Tarifierung wird auf Anlage multiConnect Tarifierung, Spiegelung der Anlage F verwiesen.
Für die Bezifferung der zu genehmigenden Entgelte nach § 31 Abs.3 S.1 TKG wird gemäß den Hinweis zur Antragstellung vom 26.08.2014 der BK3 auf die entsprechende Bezifferung in dem unter dem Aktenzeichen BK3-14-015 veröffentlichten Entgeltantrag der Telekom Deutschland GmbH Bezug genommen.
Die vorliegend beantragten Entgelte sind symmetrisch zu den von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-14-015 zur Leistung Telekom-B.1beantragten Entgelten.
Der vorliegende Antrag wird nur für über PSTN übergebene Verbindungen gestellt.
Die Leistung multiConnect-B.32 bestimmt sich gemäß beigefügter Anlage multiConnect-B.32 A.
Das beantragte Entgelt ist beigefügt per Anlage multiConnect-B.32 B. Die Preisliste ist beigefügt mit Anlage multiConnect-B.32 C.
Für die Grundlagen der Tarifierung wird auf Anlage multiConnect Tarifierung, Spiegelung der Anlage F verwiesen.
Für die Bezifferung der zu genehmigenden Entgelte nach § 31 Abs.3 S.1 TKG wird gemäß den Hinweis zur Antragstellung vom 26.08.2014 der BK3 auf die entsprechende Bezifferung in dem unter dem Aktenzeichen BK3-14-015 veröffentlichten Entgeltantrag der Telekom Deutschland GmbH Bezug genommen.
Die vorliegend beantragten Entgelte sind symmetrisch zu den von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-14-015 zur Leistung Telekom-B.32 beantragten Entgelten.
Der vorliegende Antrag wird nur für über PSTN übergebene Verbindungen gestellt.
Zu den Hauptanträgen unter 1. und 2. stellen wir weiter die nachfolgenden Hilfsanträge auf Genehmigung von Entgelten für IC-Leistungen.
Für den Zeitraum ab dem 01.12.2014 bis zum 31.12.2016 beantragen wir die Entgeltgenehmigung für die Leistung multiConnect-B.1, Verbindungen in das Telefonnetz national der multiConnect aus dem Telefonnetz von ICP.
Die Leistung multiConnect-B.1 bestimmt sich gemäß beigefügter Anlage multiConnect-B.1 A.
Das beantragte Entgelt ist beigefügt per Anlage multiConnect-B.1 B. Die Preisliste ist beigefügt mit Anlage multiConnect-B.1 C.
Für die Grundlagen der Tarifierung wird auf Anlage multiConnect Tarifierung, aktuelle Netzstruktur verwiesen.
Für die Bezifferung der zu genehmigenden Entgelte nach § 31 Abs.3 S.1 TKG wird gemäß den Hinweis zur Antragstellung vom 26.08.2014 der BK3 auf die entsprechende Bezifferung in dem unter dem Aktenzeichen BK3-14-015 veröffentlichten Entgeltantrag der Telekom Deutschland GmbH Bezug genommen.
Die vorliegend beantragten Entgelte sind symmetrisch zu den von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-14-015 zur Leistung Telekom-B.1beantragten Entgelten.
Der vorliegende Antrag wird nur für über PSTN übergebene Verbindungen gestellt.
Für den Zeitraum ab dem 01.12.2014 bis zum 31.12.2016 beantragen wir die Entgeltgenehmigung für die Leistung multiConnect-B.32, Verbindungen zu nationalen Teilnehmerrufnummern (0)32 am Telefonnetz national der multiConnect aus dem Telefonnetz von ICP.
Die Leistung multiConnect-B.32 bestimmt sich gemäß beigefügter Anlage multiConnect-B.32 A.
Das beantragte Entgelt ist beigefügt per Anlage multiConnect-B.32 B. Die Preisliste ist beigefügt mit Anlage multiConnect-B.32 C.
Für die Grundlagen der Tarifierung wird auf Anlage multiConnect Tarifierung, aktuelle Netzstruktur verwiesen.
Für die Bezifferung der zu genehmigenden Entgelte nach § 31 Abs.3 S.1 TKG wird gemäß den Hinweis zur Antragstellung vom 26.08.2014 der BK3 auf die entsprechende Bezifferung in dem unter dem Aktenzeichen BK3-14-015 veröffentlichten Entgeltantrag der Telekom Deutschland GmbH Bezug genommen.
Die vorliegend beantragten Entgelte sind symmetrisch zu den von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3-14-015 zur Leistung Telekom-B.32 beantragten Entgelten.
Der vorliegende Antrag wird nur für über PSTN übergebene Verbindungen gestellt.
Im Übrigen wird auf die im Antrag unter Nr.3 gemachte Darstellung Bezug genommen.
Im Übrigen wird auf die im Antrag unter Nr.4 gemachte Darstellung Bezug genommen.
Zu den Hauptanträgen nach Nr.1 und 2 und Hilfsanträgen nach Nr. 3 bis Nr.6 stellen wir weiter den Antrag
Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/052
Stand: 30.09.2014