BK3-14-052
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 35 Abs. 7 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der multiConnect GmbH
In dem Verwaltungsverfahren auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der multiConnect GmbH hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 17.08.2015 beschlossen:
1. Das Verbindungsentgelt für die Terminierung im Festnetz der Antragstellerin wird nach Maßgabe des § 35 Abs. 5 S. 1 TKG rückwirkend ab dem 01.12.2014 wie folgt genehmigt:
a) Für die Leistung multiConnect-B.1 (PSTN technologiekonform)
Haupttarif werktags (Montag-Freitag) €/Min | Nebentarif werktags 18.00 - 09.00 Uhr; €/Min |
---|---|
0,0024 | 0,0024 |
Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Anschlüssen mit einer Rufnummer, der in der zentralen Portierungsdatenbank eine PSTN-Portierungskennung der Antragstellerin zugewiesen ist und die in den Einzugsbereich des jeweiligen Zusammenschaltungspunktes fällt.
b) Für die Leistung multiConnect-B.32 (PSTN technologiekonform)
Haupttarif werktags (Montag-Freitag) €/Min | Nebentarif werktags 18.00 - 09.00 Uhr; €/Min |
---|---|
0,0026 | 0,0026 |
Das Entgelt gilt für Verbindungen über die PSTN-Zusammenschaltung zu Anschlüs-sen im Netz der Antragstellerin.
2. Die Genehmigung nach Ziffer 1. ist befristet bis zum 31.12.2016.
3. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
BK3g-14/052
Stand: 18.08.2015