BK3-14-073 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der bn.t Blatzheim Networks Telecom GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die bn.t Blatzheim Networks Telecom GmbH hat mit Schreiben vom 18.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1. Die Entgelte für die PSTN-Zusammenschaltungsleistung Tarifzone I – „Verbindungen in das PSTN von bn:t“ – werden auf Basis einer Vergleichsmarktbetrachtung zur Telekom Deutschland GmbH – gegebenenfalls rückwirkend – wie folgt in Höhe der seitens der Telekom Deutschland GmbH für den Zeitraum ab dem 01.12.2014 beantragten Entgelte genehmigt:

Entgelte PSTN-Zusammenschaltungsleistung Tarifzone I
PositionLeistung

Entgelt in
€ / Min.

ohne USt.

1Haupttarif,
werktags (Montag - Freitag) 9:00 - 18:00 Uhr
0,0053
2Nebentarif,
werktags (Montag - Freitag) 18:00 - 9:00 Uhr, sowie an Samstagen, Sonntagen sowie ganztags an bundeseinheitlichen Feiertagen
0,0037
2. Die Entgelte für die NGN-Zusammenschaltungsleistung Tarifzone I – „Verbindungen in das NGN von bn:t“ – werden auf Basis einer Vergleichsmarktbetrachtung zur Telekom Deutschland GmbH – gegebenenfalls rückwirkend – wie folgt in Höhe der seitens der Telekom Deutschland GmbH ab dem 01.12.2014 beantragten Entgelte genehmigt:
Entgelte NGN-Zusammenschaltungsleistung
PositionLeistung

Entgelt in

€ / Min.

ohne USt.

1Haupttarif,
werktags (Montag - Freitag) 9:00 - 18:00 Uhr
0,0053
2Nebentarif,
werktags (Montag - Freitag) 18:00 - 9:00 Uhr, sowie ganztags an Samstagen, Sonntagen und an bundeseinheitlichen Feiertagen
0,0037
3. Die Entgelte werden im Wege der vorläufigen Anordnung nach § 130 TKG bis zur endgültigen Entscheidung genehmigt.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/073

Stand: 02.10.2014

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