BK3-14-074
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der M-net Telekommunikations GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die M-net Telekommunikations GmbH hat mit Schreiben vom 18.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
- der Antragstellerin für die Erbringung von Terminierungsleistungen M-net-B.1 auf der untersten Netzkoppelungsebene für Zusammenschaltungen mit PSTN/ISDN-Netzen gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) Entgelte entsprechend der im Verfahren BK3c-14/015 von Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte von 0,0053 EUR/Minute (Peak-Tarif) und 0,0037 EUR/Minute (Off-peak-Tarif) bis zum 31.12.2016 zu genehmigen;
- der Antragstellerin höhere Entgelte nach Ziff. 1 dann zu genehmigen, soweit leistungsspezifische Risiken für Investitionen in Netze der nächsten Generation im Rahmen einer anderen Entgeltgenehmigung anerkannt wurden und vergleichbare Risiken für die Investitionen der Antragstellerin in NGA-Netze bestehen und der Antragstellerin höhere Entgelte nach Ziff. 1 nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip zu genehmigen, wenn für einen anderen Teilnehmernetzbetreiber für eine vergleichbare Leistung ein höheres Entgelt genehmigt werden sollte;
- für den Fall, dass eine vollziehbare Entgeltgenehmigung bis zum 1.12.2014 nicht erteilt wird, der Antragstellerin vorläufig als Sicherungsmaßnahme bis zum Abschluss des Entgeltgenehmigungsverfahrens im Wege einer vorläufigen Anordnung gern. § 130 TKG Entgelte für Terminierungsleistungen M-net-B. 1 in Höhe des gegenüber der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgeltes Telekom-B.1 zu genehmigen oder die bis zum 30.11.2014 geltende Entgeltgenehmigung bis zur Vollziehbarkeit ei-ner neuen Entgeltgenehmigung vorläufig zu verlängern.
Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/074
Stand: 02.10.2014