BK3-14-081 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der MDCC Magdeburg-City-Com GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die MDCC Magdeburg-City-Com GmbH hat mit Schreiben vom 18.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

1.) Es wird beantragt, für den Zeitraum vom 01.12.2014 bis zum 31.12.2016 für die Verbindungen in das Telefonnetz, PSTN/ISDN, der Antragstellerin aus dem Telefonnetz von ICP der Antragstellerin symmetrische Entgelte entsprechend der im Verfahren BK3c-14/015 von Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte für die Leistung Telekom-B.1 (Tarifzone I) mit netzweitem Einzugsbereich zu genehmigen (Peak-Tarif: 0,0053 €/Min, Off-Peak-Tarif: 0,0037 €/Min), hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigten Entgelte (Peak-Tarif: 0,0024 €/Min, Off-Peak-Tarif: 0,0024 €/Min).
2.) Es wird beantragt, für den Zeitraum vom 01.12.2014 bis zum 31.12.2016 für die Verbindungen mit Ziel im NGN der Antragstellerin aus dem Netz von ICP der Antragstellerin symmetrische Entgelte entsprechend der im Verfahren BK3c-14/015 von Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte für die Leistung Telekom-N-B.1 zu genehmigen (Peak-Tarif: 0,0053 €/Min, Off-Peak-Tarif: 0,0037 €/Min), hilfsweise symmetrische Entgelte in Höhe der gegenüber der Telekom Deutschland genehmigten Entgelte (Peak-Tarif: 0,0024 €/Min, Off-Peak-Tarif: 0,0024 €/Min).
3.) Sollte ein anderer Teilnehmernetzbetreiber für die unter den Ziffern 1.) bis 2.) beantragten Entgelte ein höheres Entgelt als das für die Telekom Deutschland GmbH genehmigte Entgelt genehmigt bekommen, wird beantragt, der Antragstellerin nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip für eine vergleichbare Leistung dieses höhere Entgelt gleichfalls zu genehmigen.
4.) Es wird beantragt, die gemäß Ziffer 1 und 2 beantragten Entgelte der Antragstellerin gemäß § 130 TKG i. V. m. § 31 TKG im Wege einer vorläufigen Anordnung zu genehmigen.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/081

Stand: 06.10.2014

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