BK3-14-082
Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen (Festnetz)
§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;
Antrag der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin
Die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH hat mit Schreiben vom 19.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:
- der Antragstellerin für die Erbringung von Terminierungsleistungen NetCologne-B.1 auf der untersten Netzkoppelungsebene für Zusammenschaltungen mit PSTN/ISDN-Netzen gemäß Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) Entgelte entsprechend der im Verfahren 8K3-14-015 von Telekom Deutschland GmbH beantragten Entgelte von 0,0053 EUR/Minute (Peak-Tarif) und 0,0037 EUR/Minute (Off-peak-Tarif) bis zum 31.12.2016 zu genehmigen;
- der Antragstellerin höhere Entgelte nach Ziff. 1 dann zu genehmigen, soweit leistungsspezifische Risiken für Investitionen in Netze der nächsten Generation im Rahmen einer anderen Entgeltgenehmigung anerkannt wurden und vergleichbare Risiken für die Investitionen der Antragstellerin in NGA-Netze bestehen und der Antragstellerin höhere Entgelte nach Zitf. 1 nach dem Vergleichsmarkt- und Günstigkeitsprinzip zu genehmigen, wenn für einen anderen Teilnehmernetzbetreiber für eine vergleichbare Leistung ein höheres Entgelt genehmigt werden sollte;
- für den Fall, dass eine vollziehbare Entgeltgenehmigung bis zum 01.12.2014 nicht erteilt wird, der Antragstellerin vorläufig als Sicherungsmaßnahme bis zum Abschluss des Entgeltgenehmigungsverfahrens im Wege einer vorläufigen Anordnung gern. § 130 TKG Entgelte für Terminierungsleistungen NetCologne-B.1 in Höhe des gegenüber der Telekom Deutschland GmbH genehmigten Entgeltes Telekom-B.1 zu genehmigen oder die bis zum 30.11.2014 geltende Entgeltgenehmigung bis zur Vollziehbarkeit einer neuen Entgeltgenehmigung vorläufig zu verlängern.
Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.
BK3g-14/082
Stand: 06.10.2014