BK3-14-084 Einheitliche Informationsstelle
Entgeltregulierung
Zugang zu öffentlichen Telefonnetzen

§ 36 Abs. 2 TKG i. V. m. § 5 S.1 TKG;

Antrag der Kabel BW GmbH auf Genehmigung der Entgelte für die Festnetzterminierung in das Netz der Antragstellerin

Die Kabel BW GmbH hat mit Schreiben vom 18.09.2014 den o.g. Entgeltantrag gestellt. Sie beantragt:

  1. ab dem 01.12.2014 für die technologiekonforme Anrufzustellung in das öffentliche Telefonnetz der Antragstellerin über eine IP-Zusammenschaltung Entgelte in Höhe des von der Telekom Deutschland GmbH im Verfahren BK3c-14/015 beantragten Entgeltes für die Leistung Telekom B.1 zu genehmigen.

  2. die genehmigten Entgelte bis zum 31.12.2016 befristet zu genehmigen.

Die gemeinsame öffentliche mündliche Verhandlung vor der Beschlusskammer 3 findet statt am Mittwoch, 29.10.2014, 10:00 Uhr, im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, in Raum 0.10.

BK3g-14/084

Stand: 06.10.2014

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